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LSG B-W - L 8 SB 1691/08 - Urteil vom 14.08.2009
ImageOb die Regelungen der seit 01.01.2009 geltenden "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" (VMG) zum Merkzeichen G mangels ausreichender Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig sind, kann dahinstehen. Die VMG haben nämlich die Grundsätze zum Merkzeichen "G" aus den bis zum 31.12.2008 geltenden AHP übernommen. Dadurch wird weiterhin eine für den behinderten Menschen nachvollziehbare, dem medizinischen Kenntnisstand entsprechende Festsetzung des GdB ermöglicht.

 
Bay. LSG - L 15 V 6/06 - Urteil vom 28.07.2009
ImageAlbträume und Nachhallerinnerungen, die auf kriegsbedingten psychischen Traumata - Miterleben von Bombenangriffen - beruhen, können auch bei Zivilpersonen Schädigungsfolgen im Sinne des BVG sein. Abzugrenzen ist indes zu den weiteren Traumatisierungen, die nicht in den Schutzbereich des BVG fallen (z.B. Internierung in eine Baracke mit der Familie während des Krieges wegen Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Sinti, Kontroll- und Schikanemaßnahmen von Seiten der Gestapo, verminderte Zuteilung von Lebensmittelmarken, Verweigerung des Schulbesuches).

 
Bay. LSG - L 15 SB 151/06 - Urteil vom 28.07.2009
 
LSG NS-B - L 13 SB 62/04 - Urteil vom 30.06.2009
ImageEin Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" wegen einer Agnosie ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Vielmehr kann auch beim Vorliegen einer visuellen Agnosie derjenige behinderte Mensch als blind i. S. des Schwerbehindertenrechts angesehen werden, bei dem ein sog. kombiniertes Krankheitsbild vorliegt und bei dem die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist als die Wahrnehmung der anderen Modalitäten des Gehirns. Nach den Regeln der objektiven Beweislast obliegt allerdings dem behinderten Menschen der Nachweis, bei ihm sei die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten betroffen.

 
Bay. LSG - L 15 VG 17/05 - Urteil vom 30.06.2009
ImageStehen einem Anspruchsteller keine Beweismittel für den schädigungsverursachenden Sachverhalt zur Verfügung, können grundsätzlich seine Angaben zugrunde gelegt werden (§ 6 Abs. 3 OEG i.V.m. § 15 Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung). Das gilt aber z.B. nicht, wenn der Anspruchsteller erheblich voneinander divergierende Sachverhaltsschilderungen abgegeben hat. In diesem Fall ist auch kein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Frage einzuholen, welcher der von ihm  vorgetragenen Sachverhaltsalternativen zutreffend ist.

 
Bay. LSG - L 15 SB 118/08 - Urteil vom 30.06.2009
ImageDem in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 46 Straßenverkehrsordnung ausdrücklich genannten Personenkreis der außergewöhnlich Gehbehinderten können nur Personen gleichgestellt werden, bei denen sich auf die Fortbewegungsfähigkeit auswirkende Funktionsstörungen mit einem Mindest-GdB von 80 vorliegen.

 
LSG B-W - L 6 SB 286/08 - Urteil vom 18.06.2009
ImageEin Anspruch auf Feststellung des GdB und/oder gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen erlischt mit dem Tod des Anspruchsinhabers und kann weder durch Erbrecht noch durch sozialrechtliche Sondervorschriften auf eine andere Person übergehen. Das gilt auch, wenn die Feststellung des GdB Grundlage für einen nach § 59 SGB I übertragbaren Geldleistungsanspruch ist.

 
LSG NRW - L 10 SB 26/08 - Urteil vom 10.06.2009
ImageDer Gesamt-GdB ist ausgehend von der Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Beeinträchtigungen zu bilden. Bei einer depressiven Störung mit einem GdB von 40 und einem Tinnitus mit einem GdB von 30 kann ein Gesamt-GdB von "nur" 40 gerechtfertigt sein. Das ist dann der Fall, wenn sich die Auswirkungen der beiden Gesundheitsstörungen überschneiden bzw. die depressive Störung Folge des Tinnitus ist.

 
LSG S-A - L 7 B 6/06 VU - Beschluss vom 10.06.2008
ImageIm Falle einer Selbsttötung ist der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Selbsttötung und dem versorgungsrechtlich geschützten Tatbestand nur zu bejahen, wenn bei der Selbstschädigung die freie Willensbestimmung ausgeschlossen oder beeinträchtigt war und diese Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung durch den versorgungsrechtlich geschützten Tatbestand verursacht war. Im typischen Fall ist die freie Willensbestimmung durch einen krankhaften Geisteszustand beeinträchtigt; in seltenen Fällen kann eine Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung durch eine als ausweglos erscheinende Lage genügen.

 
SG Düsseldorf - S 14 (31,28) SB 46/07 - Urteil vom 03.06.2009
ImageBlind ist ein behinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt oder dessen Sehschärfe auf keinem Auge mehr als 0,02 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind. Wird der Wert von 0,02 nicht unterschritten, rechtfertigt eine hohe Blendungsempfindlichkeit die Feststellung des Merkzeichens "Bl" auch dann nicht, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen, aber nicht für den überwiegenden Teil des Tages zur Blindheit führt.

 
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