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2005
Sächs. LSG - L 6 V 3/05 - Urteil vom 21.12.2005
ImageIst bei der Frage, ob Versorgung (hier nach dem BVG) zu gewähren ist, der Ursachenzusammenhang streitig, und sind dazu bereits bestandskräftige Entscheidungen ergangen, ist ein Wiederaufgreifen über § 44 SGB X in der Regel nicht möglich. Nur bei eindeutigen Indizien für eine grobe Fehlbeurteilung kann das Verwaltungsverfahren zu Gunsten des Betroffenen noch einmal aufgegriffen werden kann.

 
LSG NRW - L 7 B 15/05 SB - Beschluss vom 19.12.2005

ImageZur Rechtsanwaltsvergütung: Die Erledigungsgebühr der Nr. 1002 Vergütungsverzeichnis (VV) entspricht dem § 24 BRAGO, die Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV dem § 23 BRAGO. Die Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes führt zu keiner anderen Beurteilung; es müssen die gleichen Voraussetzungen für das Entstehen der Gebühr vorliegen.


 
Sächs. LSG - L 6 B 10/05 R-KN-PKH - Beschluss vom 15.12.2005
ImageEin erst bei Beginn der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf Prozesskostenhilfe kann nicht allein aus diesem Grund als verspätet abgelehnt werden.

 
LSG B-W - L 6 VG 145/05 - Urteil vom 15.12.2005
ImageKommt ein Passant in einer Menschenmenge durch Anrempeln zu Fall und verletzt er sich dabei, liegt in der Regel allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung des Remplers vor, es sei denn, der Betreffende hätte sich rücksichtslos und unter Inkaufnahme der Verletzung anderer Passanten einen Weg durch die Menge gebahnt. Der Anschein spricht jedenfalls nicht dafür, dass immer dann, wenn jemand in eine Menschengruppe hineinrennt und sich einen Weg bahnt, eine Vorsatztat i.S.d. OEG vorliegt.

 
LSG NS-B - L 5 VG 1/03 - Urteil vom 14.12.2005

ImageBei unterlassener Hilfeleistung besteht kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem OEG. Ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff liegt auch im Hinblick auf die Neufassung des § 221 StGB (Aussetzung) nicht vor, wenn kein Tatvorsatz  hinsichtlich des Versetzens in hilflose Lage oder hinsichtlich des Imstichlassens in einer hilflosen Lage keine Garantenstellung des "Täters" gegenüber dem Hilflosen bestand.

 
LSG NS-B - L 5 SB 173/04 - Urteil vom 14.12.2005

ImageTreten nach einer Wegstrecke von nur 20 m massive Schmerzen auf und ist die Wegstrecke wegen Luftnot auf 100 m beschränkt, begründet diese Einschränkung der Gehfähigkeit einen Anspruch auf Feststellung des Nachteilsausgleichs "aG"; denn das damit erforderlich werdende Pausieren zwischen parkenden Fahrzeugen bzw. im allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr auf einem Parkplatz ist einem multimorbiden Betroffenen unzumutbar (aufgehoben und zurückverwiesen durch BSG - B 9a SB 5/05 R - Urteil vom 29.03.2007).

 
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