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2006
LSG NRW - L 6 B 17/06 SB - Beschluss vom 06.12.2006
ImageAuch monatelange Untätigkeit eines Klägers kann nicht mit sog. Mutwillenskosten nach § 192 SGG sanktioniert werden.

 
LSG NRW - L 10 SB 69/05 - Urteil vom 06.12.2006
ImageDie gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Nachteilsausgleich "RF") liegen nicht vor, wenn der behinderte Mensch lediglich für die Zeit ab 15.00 Uhr täglich aufgrund Blähungen und imperativen Stuhlgangs mit gelegentlichem Einkoten gehindert ist, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn die Mehrzahl der den Betroffenen interessierenden Veranstaltungen nach 15.00 Uhr stattfinden.

 
Hessisches LSG - L 4 V 24/05 - Urteil vom 06.12.2006
ImageGemäß § 38 Abs. 1 BVG hat die Witwe, sofern ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung gestorben ist, Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Muss ein anerkanntes Schädigungsleiden stationär behandelt werden und erleidet der Beschädigte im Rahmen des stationären Aufenthalts eine nosokomiale Infektion, die nach wenigen Tagen zu seinem Tod führt, sind Infektion und Tod des Beschädigten mittelbare Schädigungsfolgen mit der Folge, dass der Witwe Witwenrente i.S.d. § 38 BVG zu gewähren ist.

 
BSG - B 9a V 9/05 R - Urteil vom 30.11.2006
ImageAnspruch auf Pflegezulage nach Stufe II gemäß § 35 Abs. 1 BVG steht dem Versorgungsberechtigten dann zu, wenn seine Gesundheitsstörungen täglich zwischen 3 und 4 Stunden und damit dauernd "außergewöhnliche Pflege" erfordern. Bei der Ermittlung des Pflegeaufwands ist nicht allein auf den zeitlichen Betreuungsaufwand abzustellen, vielmehr kommt auch den weiteren Umständen der Hilfeleistung insbesondere ihrem wirtschaftlichen Wert Bedeutung zu. Dieser Wert wird wesentlich durch die Zahl und die zeitliche Verteilung der Verrichtungen mitbestimmt, bei denen fremde Hilfe erforderlich ist. Denn eine Hilfsperson kann regelmäßig nur für zusammenhängende Zeitabschnitte, nicht jedoch für einzelne Handreichungen herangezogen bzw. beschäftigt werden.

 
LSG Rh-Pfalz - L 6 B 221/06 SB - Beschluss vom 30.11.2006

ImageIn Beschwerdeverfahren entsteht neben der Gebühr, die der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für das gerichtliche Verfahren in der Hauptsache beanspruchen kann, eine gesonderte Gebühr für das Betreiben des Beschwerdeverfahrens.

 
BSG - B 9a VS 1/05 R - Urteil vom 30.11.2006
ImageErgeben sich bei einem schädigenden Ereignis keine näheren Erkenntnisse zum tatsächlichen Geschehensablauf und bestehen auch keine Indizien, die eine andere Beweiswürdigung rechtfertigen könnten, verbleibt es bei den allgemeinen Regeln der Beweislast. Dabei gilt: Allein die Kasernierung eines Soldaten rechtfertigt keine Annahme eines prima-facie-Beweises. Beweisschwierigkeiten oder möglicherweise unzulängliche Ermittlungen des Dienstherren führen grundsätzlich nicht zu einer Beweislastumkehr (vorgehend: Bay. LSG - L 15 VS 15/00 - Urteil vom 19.10.2004).

 
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