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2006
SG Duisburg - S 24 SB 4/05 - Urteil vom 28.02.2006
ImageEine über das Antragsdatum hinaus zurückwirkende Feststellung des GdB setzt u.a die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses des schwerbehinderten Menschen daran voraus. Rentenversicherungsrechtliche Vorteile - § 236 a SGB VI, nach dessen Satz 6 die Altersgrenze von 60 Jahren nicht angehoben wird für Versicherte, die bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert waren - begründen dieses besondere Interesse nicht.

 
LSG NRW - L 6 (3) P 4/04 - Urteil vom 21.02.2006
ImageDie Auferlegung von Kosten nach § 192 SGG setzt nicht voraus, dass der Betroffene zuvor im Termin persönlich über die Missbräuchlichkeit der Fortführung des Verfahrens belehrt wird. Es reicht aus, wenn in einem Sitzungsprotokoll darauf verwiesen wird und der Betroffene mit der Übersendung des Sitzungsprotokolls rechtliches Gehör erhält. Setzt er dennoch das Verfahren fort, können ihm im nachfolgenden Termin, zu dem er wiederum nicht erscheint, Kosten nach § 192 SGG auferlegt werden.

 
LSG NRW - L 6 VG 10/05 - Urteil vom 14.02.2006
ImageTraumatische Bandscheibenschädigungen sind äußerst selten. Spondylarthrotische Veränderungen der Wirbelsäule zeigen auf, dass eine erhebliche Vorschädigung bestanden hat. Eine derartig vorgeschädigte Wirbelsäule ist zwar leichter verletzungsanfällig, aber es hat dennoch eine Abwägung stattzufinden, ob die Vorschädigung die rechtlich allein wesentliche Ursache für den Schadenseintritt war oder dem schädigenden Ereignis trotz Vorschädigung wenigstens die Bedeutung einer wesentlichen Teilursache beizumessen ist.

 
LSG NRW - L 10 V 32/05 - Urteil vom 25.01.2006
ImageIst ein Beschädigter i.S.d. Bundesversorgungsgesetztes aufgrund seiner Schädigungsfolgen jahrelang auf den Gebrauch von Gehstützen angewiesen, können arthrotische Veränderungen im Bereich des Handgelenks u.U. darauf zurückgeführt werden. Voraussetzung ist u.a. aber das im Schultergelenksbereich korrelierenden Befunde - arthrotische Veränderungen des Schultergelenks - bestehen. Bei schädigender Belastung eines Armes durch Benutzung von Stockstützen sind nämlich aufgrund der Biomechanik zunächst vorauseilende degenerative Prozesse an der Schulter zu erwarten.

 
LSG Hamburg - L 4 SB 14/05 - Urteil vom 11.01.2006

ImageKein RF in Hamburg: Es fehlt nämlich an einer gültigen Anspruchsnorm, die im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenbefreiung einen Nachteilsausgleich nach dem Schwerbehindertenrecht in rechtlich zulässiger Weise begründen könnte (aufgehoben und zurückverwiesen durch Urteil des BSG vom 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R -).

 
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