 Im Hinblick auf die Vielzahl aktueller Verfahren nach dem OEG, in denen
Kindesvernachlässigung geltend gemacht wird, ist auf das RdSchr. des BMA vom 13.
Februar 2002 zur Anerkennung von Tatbeständen der Vernachlässigung von Kindern
im Rahmen des OEG hinzuweisen.
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