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2007
BSG - B 9/9a VG 3/05 R - Urteil vom 08.11.2007
ImageWird ein Ausländer, der sich nicht rechtmäßig in der BRD aufhält, Opfer einer Gewalttat, steht ihm keine Entschädigung nach dem OEG zu. Entschädigung ist aber zu gewähren, sobald sein Aufenthalt rechtmäßig wird. Voraussetzung für Leistungen nach dem OEG ist nämlich nicht, dass sich die Gewalttat zu einem Zeitpunkt ereignet hat, in dem sich der Geschädigte rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (Revisionsurteil zu Urteil des LSG NRW vom 06.09.2005 - L 6 VG 49/00 -).
 
BSG - B 9/9a VS 2/05 R - Urteil vom 08.11.2007
ImageAls Wehrdienst gilt auch das Erscheinen zur Feststellung der Wehrtauglichkeit, der Zuuntersuchende ist während der Musterungsuntersuchung versorgungsrechtlich geschützt. Der Schutz umfasst nicht nur Schädigungen, die durch aktives Tun der beteiligten Ärzte entstehen können, sondern auch schädigende Einwirkungen, die sich möglicherweise dadurch ergeben haben, dass dem Betreffenden bei den Untersuchungen erhobene, behandlungsbedürftige Befunde nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind.
 
LSG B-BR - L 13 VS 1016/05 - Urteil vom 23.10.2007

ImageEine posttraumatische Belastungsstörung setzt ein belastendes, außergewöhnliches Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde, und damit ein entsprechend schweres Ereignis voraus. Dies ist bei Beobachten von Kindern in einem Minenfeld, bei Nahesein an entschärften Panzerminen und sonstiger Munition oder das Anlegen auf Personen, die sich später als Jugendliche herausstellten, ohne dass geschossen wird, nicht der Fall.

 
LSG NRW - L 7 B 19/07 SB - Beschluss vom 22.10.2007
ImageEinem Unbemittelten ist in einem Rechtsstreit auf Prozesskostenhilfeantrag ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint. Erforderlichkeit kann nicht im Hinblick darauf verneint werden, dass es sich um ein Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht handelt. In einem solchen Verfahren sind nämlich sowohl eine medizinische als auch eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts erforderlich. Auch ein Bemittelter würde deshalb vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Der Amtsermittlungsgrundsatz steht nicht entgegen; denn die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Anwalts geht über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinaus.
 
SG Dortmund - S 7 SB 522/05 - Urteil vom 17.10.2007
ImageMetformin-Tabletten sind Ersatzstoff für Sulfonylharnstoffe. Ob es sich dabei um "orale Antidiabetika mit insulinotroper (insulinsekretorischer) Wirkung" (AHP in der Fassung vom 16.07.2007 = GdB 20) handelt, kann dahin stehen, wenn diese Gesundheitsstörung - so oder so - keine Anhebung des Gesamt-GdB rechtfertigt. Das ist der Fall, wenn keine Folgeerscheinungen bestehen und der Diabetes mit dieser Behandlung gut einstellbar ist.
 
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