 Zu Verwirrung führt die Neufassung der Nr. 33 AHP in der Ausgabe 2008. Die Neufassung erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, dass es den Nachteilsausgleich "RF" nicht mehr gibt bzw. dass die Aufgaben der bisher insoweit für die Feststellung zuständigen Behörden an die GEZ übertragen worden wären. Es bleibt hingegen (fast) Alles beim Alten. |