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2008
LSG NRW - L 10 V 9/05 - Urteil vom 05.03.2008 Drucken

Image1.Das Eingliederungsgesetz ist - derzeit - verfassungswidrig. Es verstößt insoweit gegen § 3 ErrG, als das Land NRW zum 01.01.2008 die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts auf die Landschaftsverbände als kommunale Selbstverwaltungsträger übertragen hat.

2.
Frühestens ab 2009 ist das Land befugt, die Aufgaben der Versorgungsämter auf die Landschaftsverbände zu übertragen. Prüfmaßstab für das Eingliederungsgesetz ist dann (nur) Art. 84 Abs. 1 GG i.V.m. dem Errichtungsgesetz (ErrG) bzw. dem VfG-KOV.

 
LSG NRW - L 10 SB 53/06 - Beschluss vom 15.02.2008 Drucken
ImageBei einer E-Mail sind die Anforderungen an Authentizitäts- und Sicherungsfunktion nicht erfüllt. Es ist bei ihr nicht erkennbar, dass - hier - die Berufung vom Berufungsführer herrührt und dieser sie wissentlich und willentlich in den Verkehr gebracht hat.
 
LSG NS-B - L 5 VS 11/05 - Urteil vom 13.02.2008 Drucken
ImageNach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft besteht kein nachweisbarer Ursachenzusammenhang zwischen Radarstrahlung einerseits und gutartigen Hirntumoren (Meningeom) andererseits.
 
LSG NRW - L 6 SB 101/06 - Urteil vom 12.02.2008 Drucken

ImageDie Aufgaben der Versorgungsverwaltung im Bereich des Schwerbehindertenrechts sind in Nordrhein-Westfalen wirksam auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen worden. Dies führt kraft Gesetzes auf der Beklagtenseite zu einem Beteiligtenwechsel. Für die Kreise bzw. kreisfreien Städte handelt die Bezirksregierung Münster wirksam als besonders Beauftragte.

Hinweis: Dies gilt aber nicht für die Verlagerung der Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts auf die Landschaftsverbände (Urteil des LSG NRW vom 05.03.2008 - L 10 V 9/05 -).

 
LSG S-A - L 7 VI 11/05 - Urteil vom 30.01.2008 Drucken
ImageEin Ursachenzusammenhang zwischen einer auf einer Anti-D-Prophylaxe beruhenden chronischen Hepatitis C und einem "chronischen Müdigkeitssyndrom" kann nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden. Eine Kann-Versorgung kommt auch nicht in Betracht, da das "chronische Müdigkeitssyndrom" nicht als eigenständige Krankheit anerkennt ist. Im Übrigen enthält das Anti-D-Hilfegesetz keine Rechtsgrundlage für eine Kann-Versorgung; § 1 Abs. 3 Satz 2 BVG ist auch nicht entsprechend anwendbar.
 
LSG B-BR - L 13 SB 79/04 - Urteil vom 22.01.2008 Drucken
ImageEine Einstufung einer Schmerzerkrankung als Erkrankung mit eigenständigem Krankheitswert im Sinne der Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht. Vielmehr sind Einzel- GdB nach den genannten Funktionssystemen zu bilden. Die Berücksichtigung von Schmerzen ist dahingehend geregelt, dass die in der GdB-Tabelle angegebenen Werte üblicherweise vorhandene Schmerzen einschließen und auch erfahrungsgemäß besonders schmerzhafte Zustände berücksichtigen. Lediglich in den Fällen, in denen nach dem Sitz und dem Ausmaß der pathologischen Veränderungen eine über das übliche Maß hinausgehende, eine spezielle ärztliche Behandlung erfordernde Schmerzhaftigkeit anzunehmen ist, können höhere Werte angesetzt werden.
 
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