 Auch bei einer schizoiden Persönlichkeitsstörung sind immer die im konkreten
Einzelfall bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen maßgeblich. Diese
Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung der - zumutbaren -
medikamentösen Behandlung zu bewerten.
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 Bei der Bewertung, in welchem Ausmaß ein behinderter Mensch
durch psychische Störungen beeinträchtigt ist, sind u.a. seine beruflichen
Aktivitäten und Freizeitaktivitäten zu berücksichtigen. Zudem kann bei
fehlender ärztlicher Behandlung des psychischen Leidens in der Regel nicht
davon ausgegangen werden, dass ein schwere psychische Störung vorliegt.
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 Ein Widerspruchsbescheid, der nicht zugestellt wird, gilt am am
3. Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 SGB X); ab diesem
Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruchsführer
den Widerspruchsbescheid tatsächlich schon vorher erhalten hat.
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 Da es zu den Aufgaben des beim Bundesministerium für Arbeit
und Soziales gebildeten Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin
gehört, die Fortentwicklung der Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)
entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft vorzubereiten,
kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Bestimmungen der VMG
diesem Qualitätsmaßstab entsprechen. Etwas Anderes gilt, wenn substantiiert
dargelegt wird, dass und inwiefern neuere medizinische Erkenntnisse bestehen.
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 Die GdB-Vorgaben für Geschwulsterkrankungen beziehen sich auf
den von der Geschwulsterkrankung betroffenen Körperteil und die mit der
Tumorentfernung typischerweise verbundenen Schäden. Sonstige abgrenzbare und
nennenswerte Schäden an anderen Organen, die nicht immer mit der
Tumorentfernung / -behandlung verbunden sind, sind gesondert zu berücksichtigen.
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Die GdB-Bewertung eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus richtet sich nach der Stabilität der Stoffwechsellage und dem Ausmaß des Therapieaufwandes. Eine medizinisch notwendige sportliche Betätigung ist bei der Bemessung des GdB grundsätzlich nicht als die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigender Therapieaufwand zu werten, wenn sie sich im Rahmen einer allgemein empfohlenen gesunden Lebensweise bewegt.
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