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2010
BSG - B 9 VH 2/10 B - Beschluss vom 02.12.2010
ImageDer Inhalt der Anhaltspunkte, die antizipierte Sachverständigengutachten darstellen, ist nicht ausschließlich mit Hilfe juristischer Auslegungsmethoden zu ermitteln. Vielmehr sind Zweifel vorzugsweise durch Nachfrage bei dem verantwortlichen Urheber (dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin bzw. bei dem für diesen geschäftsführend tätigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zu klären.
 
BSG - B 9 SB 20/10 B - Beschluss vom 02.12.2010
 
LSG NRW - L 7 AS 1939/10 B - Beschluss vom 30.11.2010
ImageNach dem Wortlaut bzw. dem Sinn und Zweck des § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 121 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) soll ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen oder aber besondere Umstände vorliegen, die diese Beiordnung rechtfertigen können. Daraus folgt im sozialgerichtlichen Verfahren für den Senat jedoch nicht zwingend, dass der Beteiligte einen Anwalt wählen muss, der im Bezirk des Gerichts seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei hat.
 
LSG NRW - L 6 AS 52/10 B - Beschluss vom 29.11.2010
ImageAuf die im sozialgerichtlichen Verfahren anfallenden Gebühren ist die Beratungshilfegebühr, nicht nach Nr. 2503 Abs. 2 S. 1 VV RVG anzurechnen. Die Vorschrift der Nr. 2503 Abs. 2 S. 1 VV RVG ist nicht auf Verfahren anzuwenden, in denen sich an die Beratungshilfe ein gerichtskostenfreies sozialgerichtliches Verfahren anschließt. In diesen Fällen ist die Gebührenvorschrift der Nr. 3103 VV RVG als die Anrechnung einer Vorbefassung abschließend regelnde Sondervorschrift anzusehen.
 
SG Aachen - S 12 (3) VG 55/09 - Urteil vom 29.11.2010
ImageKeinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz hat derjenige, der sich leichtfertig in die Gefahr einer Schädigung begibt. Eine solche Situation liegt z.B. vor, wenn ein völlig sinnentleertes Gewaltpotential eines erst seit kurzer Zeit Bekannten offenkundig ist und die spätere Geschädigte diesen dennoch in dessen Wohnung begleitet. 
 
Bay. LSG - L 15 VU 2/09 - Urteil vom 16.11.2010
ImageEin Betroffener, der infolge einer Maßnahme nach § 1 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - hier permanente Überwachung durch den Staatssicherheitsdienst - eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung Versorgung nach den Regeln des Bundesversorgungsgesetzes. Eine depressive Störung kann aber dann nicht als Folge einer solchen Maßnahme anerkannt werden, wenn diese Maßnahme nur eine von vielen psychisch belastenden Erfahrungen und Erlebnissen im Leben des Betroffenen, der Anteil der einzelnen Lebensumstände am Krankheitsgeschehen nicht bestimmbar ist und nicht festgestellt werden kann, dass die mit der Maßnahme verbundenen traumatischen Erfahrungen für die depressive Entwicklung alleinig oder wesentlich verantwortlich sind.
 
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