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2004
LSG B-BR - L 13 SB 44/04 - Urteil vom 14.12.2004
Für die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "G" (erhebliche Gehbehinderung) sind Gehstreckentests nicht geeignet.

 
BVerfG - 1 BVerfG 2320/98 - Beschluss vom 10.12.2004
"Faktische Stiefkinder" haben keinen Anspruch auf Waisenrente nach dem OEG: Wird der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der das in dieser Gemeinschaft lebende, nicht mit ihm verwandte Kind des anderen Partners ("faktisches Stiefkind") mit betreut und unterhalten hat, bei einer Gewalttat getötet, hat das Kind keinen Anspruch nach OEG, da ihm gegen den Getöteten zu dessen Lebzeiten kein Unterhaltsanspruch zustand.

 
SG Dresden - S 7 SB 340/02 - GB vom 09.12.2004

Der GdB ist ab Antragstellung festzustellen. Eine weitere Rückwirkung, wie sie in § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV vorgesehen ist, muss auf offenkundige Fälle beschränkt werden, in denen auch bei Anwendung des § 44 Abs. 2 SGB X das pflichtgemäße Ermessen die rückwirkende Aufhebung gebieten könnte. Im Übrigen genügt es für ein berechtigtes Feststellungsinteresse auch nicht, dass durch die rückwirkende Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch rückwirkend steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können.

 
LSG NRW - L 7 B 21/04 SB - Beschluss vom 29.11.2004
Zur Untätigkeitsklage: Die Wartefristen des § 88 SGG bestimmen den Zeitraum, innerhalb dessen der Beklagte seine Sachentscheidung zu treffen hat. Dieser Zeitraum ist jeweils um Zeiten zu verlängern, die im konkreten Fäll zu einer vom Normalfall abweichenden Sachbehandlung geführt haben und einen zureichenden Grund darstellen, noch nicht zu entscheiden. Dies gilt stets für Verzögerungen, die dem Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zuzurechnen sind, aber auch für die dadurch entsprechenden Verzögerungen, dass der Beklagte sachgerechte Ermittlungen durchzuführen hat.

 
Bay. LSG -L 18 SB 117/02 - Beschluss vom 19.11.2004
Erledigt sich ein Rechtsstreit in einem Schwerbehindertenverfahren, weil in einer Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung eine MdE gemäß § 69 Abs 2 SGB IX (eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung ist nicht zu treffen, wenn eine solche Feststellung schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung [ ...] getroffen worden ist), festgestellt wird, so ist für den Umfang der außergerichtlichen Kostenerstattung in dem Schwerbehindertenverfahren die Bindungswirkung der anderweitigen Feststellung maßgeblich.

 
LSG NS-B - L 5 V 4/03 - Urteil vom 18.11.2004

Einer Beschädigtenversorgung nach dem BVG steht nicht entgegen, dass der in die Bundesrepublik übergesiedelte Antragsteller die zur Entschädigung gestellten Verletzungen während des zweiten Weltkrieges im Rahmen seines Offizier-Dienstes in der Roten Armee erlitten hat. Eine Entschädigung wäre nur ausgeschlossen, wenn der Antragsteller Berufssoldat gewesen wäre. Diesen Status gab es aber in der Roten Armee nicht, so dass der Antragsteller - der damaligen Einberufungspraxis entsprechend - in Ausübung seines gesetzlichen Wehrdienstes in einer fremden Armee verletzt wurde.

 
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