Advertisement
Hauptmenü
Home
Allgemeine Informationen
Hilfe
Impressum
Links
Online Zeitung
Rechtsprechung
Suche
Verfahren
VmG - Anhaltspunkte
Wer ist Online
Aktuell 26 Gäste online


2001
LSG NRW - L 10 VS 44/98 - Urteil vom 21.11.2001
Eine Nierenerkrankung (Glomerulonephritis) ist als Folge einer  Wehrdienstbeschädigung anzuerkennen, wenn feststeht, dass der Soldat während des Wehrdienstes körperlichen Belastungen und Witterungseinflüssen ausgesetzt war, die nach Art, Dauer und Schwere geeignet waren, die Resistenz erheblich herabzusetzen, und wenn in enger zeitlicher Verbindung dazu ein Krankheitsbeginn zu verzeichnen ist. Die fehlende Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (sog. Kannversorgung) kann ersetzt werden.

 
BSG - B 9 VG 2/01 R - Urteil vom 07.11.2001
Abweichend von der zivilgerichtlichen Rechtssprechung, die Mitverschulden berücksichtigt, muss sich ein durch einen Schock geschädigtes (Sekundär-)Opfer nach den Grundsätzen des Opferentschädigungsrechts eine Mitverursachung durch das ihm persönlich eng verbundene Opfer nicht zurechnen lassen (§ 2 Abs. 1 OEG) - Fortführung von BSG - B 9 VG 1/00 R -.

 
BSG - B 9 SB 3/01 R - Urteil vom 07.11.2001
Wird der Eintritt einer Schwerbehinderung und einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G") erst "verspätet" rückwirkend festgestellt, stehen dem Antragsteller wegen der Unmöglichkeit, rückwirkend für denselben Zeitraum noch unentgeltliche Personenbeförderung nach § 59 SchwbG in Anspruch zu nehmen, keine Ausgleichsansprüche in Geld zu.

 
LSG Berlin - L 13 SB 22/01 - Urteil vom 09.10.2001
Psychoreaktive Störungen wegen Zeugungsunfähigkeit, die nach ärztlicher Erfahrung bei einer derartigen Behinderung üblicherweise auftreten, sind bei dem in den Anhaltspunkten dafür genannten GdB bereits berücksichtigt. Außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen, die einen höheren GdB bedingen können, sind dagegen dann anzunehmen, wenn anhaltende psychoreaktive Störungen in einer solchen Ausprägung vorliegen, dass eine spezielle ärztliche Behandlung dieser Störungen (z.B. eine Psychotherapie) erforderlich ist.

 
LSG NRW - L 10 VJ 45/96 - Urteil vom 12.09.2001
Impfschaden nach Pertussis-Schutzimpfung: Eine in der Inkubationszeit symptomlos verlaufene Erkrankung kann keinen Entschädigungsanspruch begründen. Für die Feststellung einer symptoarmen (blanden) postvakzinalen Encephalophatie bedarf es einer genauen Würdigung von Krankheitserscheinungen und Verhaltensauffälligkeiten.

 
BSG - B 9 VG 1/00 R - Urteil vom 08.08.2001
Eine gesundheitliche Schädigung ist auch dann nach dem Opferentschädigungsgesetz zu entschädigen, wenn ein Dritter (Sekundäropfer) durch einen gegen einen Anderen (Primäropfer) gerichteten rechtswidrigen vorsätzlichen Angriff mitgeschädigt wird, obwohl er die Straftat nicht selbst miterlebt, sondern die Schädigung ggf erst nach dem Ende des Angriffs auf das Primäropfer durch Inaugenscheinnahme des Tatorts und der Tatfolgen erlitten hat (Schockschaden). Dies gilt zumindest dann, wenn Sekundär- und Primäropfer in einer besonderen Beziehung zueinander stehen.

 
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 5 Nächste > Ende >>

Ergebnisse 7 - 12 von 28


© 2012 vsbinfo.de
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.