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2000
BSG - 9 RVs 9/93 - Urteil vom 11.10.1994
Die Entziehung eines Nachteilsausgleichs setzt voraus, dass in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten ist.
Der Nachweis der Änderung kann auch dann gelingen, wenn bei der Beweiswürdigung die allgemeine Erfahrung beachtet wird, daß die Verwaltung die wirklichen Auswirkungen eines regelwidrigen körperlichen Zustands auch dann zutreffend mißt und bewertet, wenn sie die Ursache der Krankheit falsch beurteilt.

 
BSG - B 9 SB 3/00 R - Urteil vom 19.09.2000
Schwerbehinderung - GdB - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Rechtswidrigkeit - Änderung der Verhältnisse - Rücknahme - Aufhebung - Bösgläubigkeit - Abschmelzung

 
Bay. LSG - L 15 SB 47/97 - Urteil vom 25.03.1999
Wird in erster Instanz die Feststellung eines GdB "höher als mit 30" bzw. eines GdB "höher als 30" beantragt und diesem Antrag durch Urteil mit der Feststellung eines GdB von 40 stattgegeben, ist eine Erweiterung des Klagebegehrens im Berufungsverfahren vor dem LSG (GdB von 50) in der Regel unzulässig.

 
LSG NRW - L 10 Vs 107/97 - Urteil vom 25.02.1998
Bei Funktionsstörungen mit Einzel-GdB-Graden von 30, 20, 20 und mehreren 10er-Graden kann die sorgsame, konkret auf den Einzelfall bezogene Bewertung durchaus dazu führen, einen Gesamt-GdB von 50 zu rechtfertigen. Letztlich entscheidend ist aber, ob der Zustand des Betroffenen mit dem Bild eines Schwerbehinderten zu vergleichen ist, für den die AHP (exemplarisch) einen GdB von 50 vorsehen.

 
BSG - B 9 V 28/96 R - Urteil vom 04.02.1998
Die pauschale Pflegezulage ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 S. 1 BVG auch dann zu erhöhen, wenn der Beschädigte aufgrund eines Arbeitsvertrages von seiner Ehefrau gepflegt wird.

 
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