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Änderung der Anhaltspunkte 2004 |
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 Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aktualisiert die
AHP in zeitlich größeren Abständen und arbeitet relevante Beschlüsse des
Ärztlichen Sachverständigenbeirates ein. Eine Übersicht der in den AHP 2004
vorgenommenen Änderungen finden Sie hier.
Auflage 2005 der AHP 2004 (Stand Juni 2005):
Neufassung:
Bei Phenylketonurie ist Hilflosigkeit ab Diagnosestellung - in
der Regel bis zum 14. Lebensjahr - anzunehmen (ständige Überwachung und
Anleitung zur genauen Einhaltung der Diät). Über das 14. Lebensjahr hinaus kommt
Hilflosigkeit in der Regel nur noch dann in Betracht, wenn gleichzeitig ein
relevante Beeinträchtigung der geistige Entwicklung
vorliegt.
Anmerkungen Die anderen in diesem Absatz
ursprünglich genannten Stoffwechselkrankheiten wurden gestrichen, da die
Frage der Hilflosigkeit nur im Einzelfall zu beurteilen ist. Homozystinurie und
Ahorn-Sirup-Krankheit sind sehr selten und zeigen unterschiedliche
Verlaufsformen, so dass die Voraussetzungen für die Annahme von Hilflosigkeit
nicht generell vorliegen. Bei der Galaktosämie ergibt sich die Hilflosigkeit
unabhängig von der Art der Diätdurchführung aus dem Ausmaß der geistigen
Behinderung (vgl. Nummer 22 Abs. 4 Buchst. a).
Neufassung:
Bei malignen Erkrankungen (z.B. akute Leukämie) ist Hilflosigkeit für die
Dauer der zytostatischen Intensiv-Therapie anzunehmen (ständige
Überwachung wegen Infektions- und Blutungsgefahr erforderlich).
Neufassung:
(5) Bei selteneren, in Absatz 4 nicht genannten Behinderungen
ist die Frage der Hilflosigkeit unter Berücksichtigung des im Einzelfall
erforderlichen Hilfebedarfs analog zu beurteilen.
Neufassung:
| Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors ist in den ersten
fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdEGrad während dieser
Zeit |
|
| nach Entfernung im Stadium T1 NO MO |
50 |
| in anderen Stadien |
80 |
S. 113 der Originalausgabe 2004 = Nr. 26.18 AHP ("Entzündlich-rheumatische
Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule), 3. Abschnitt, "Auch bei der
Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten..........................": Der Text
in der runden Klammer beginnend mit ("lokalisierte Formen ..." bis ... "sog.
Fibromyalgiesyndrom") ist zu streichen.
Nach diesem Abschnitt, in dem die Streichung vorzunehmen ist, wird folgender
Text eingefügt:
"Fibromyalgie Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B.
CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen
analog zu beurteilen.":
Neufassung:
Auch bei der Beurteilung nichtentzündlicher Krankheiten der Weichteile
(lokalisierte Formen oder generalisierte Formen [z.B. angeborene
Störungen der Bindegewebsentwicklung, sog. Fibromyalgiesyndrom]) kommt
es auf Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen
auf den Allgemeinzustand an.
Fibromyalgie
Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind
jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu
beurteilen.
Neufassung:
10. Tuberkulose-Schutzimpfung (BCG)
Ü b l i c h e I m p f r e a k t i o n e n: 2 Wochen bis 3 Monate nach der
Impfung knötchenförmige Infiltration, manchmal mit Einschmelzung des Impfherdes,
regionäre Lymphknotenschwellung. Keine Allgemeinerscheinungen.
I m p f s c h ä d e n: Längerdauernde und ausgedehnte Ulkusbildung, manchmal
mit Lympknoteneinschmelzung. Sehr selten Keloide, Lupoide. Tuberkulide, auch
Generalisation (miliare Aussaat). Ostitis oder
Osteomyelitis, manchmal mit Latenzzeiten bis zu mehreren Jahren; Erregernachweis
[BCG-Stamm] erforderlich.
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