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Änderung der Anhaltspunkte 2004 Drucken
ImageDas Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aktualisiert die AHP in zeitlich größeren Abständen und arbeitet relevante Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirates ein. Eine Übersicht der in den AHP 2004 vorgenommenen Änderungen finden Sie hier.



Auflage 2005 der AHP 2004 (Stand Juni 2005):

 

  • S. 31 der Originalausgabe 2004 = Nr. 22 Abs. 4 Buchst. l) AHP: Der zweite Absatz von I) ist zu streichen.

Neufassung:

  1. Bei Phenylketonurie ist Hilflosigkeit ab Diagnosestellung - in der Regel bis zum 14. Lebensjahr - anzunehmen (ständige Überwachung und Anleitung zur genauen Einhaltung der Diät). Über das 14. Lebensjahr hinaus kommt Hilflosigkeit in der Regel nur noch dann in Betracht, wenn gleichzeitig ein relevante Beeinträchtigung der geistige Entwicklung vorliegt.


    Anmerkungen
    Die anderen in diesem Absatz ursprünglich genannten
    Stoffwechselkrankheiten wurden gestrichen, da die Frage der Hilflosigkeit nur im Einzelfall zu beurteilen ist. Homozystinurie und Ahorn-Sirup-Krankheit sind sehr selten und zeigen unterschiedliche Verlaufsformen, so dass die Voraussetzungen für die Annahme von Hilflosigkeit nicht generell vorliegen. Bei der Galaktosämie ergibt sich die Hilflosigkeit unabhängig von der Art der Diätdurchführung aus dem Ausmaß der geistigen Behinderung (vgl. Nummer 22 Abs. 4 Buchst. a).

 

  • S. 31 der Originalausgabe 2004 = Nr. 22 Abs. 4 Buchst. n) AHP: Das Wort Therapie durch den Begriff Intensiv-Therapie zu ersetzen.

Neufassung:

Bei malignen Erkrankungen (z.B. akute Leukämie) ist Hilflosigkeit für die Dauer der zytostatischen Intensiv-Therapie anzunehmen (ständige Überwachung wegen Infektions- und Blutungsgefahr erforderlich).

 

  • S. 33 der Originalausgabe 2004 = Nr. 22 Abs. 4 Buchst. n) AHP: In Absatz (5) ist das Wort analog zu streichen.

Neufassung:

(5) Bei selteneren, in Absatz 4 nicht genannten Behinderungen ist die Frage der Hilflosigkeit unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen Hilfebedarfs analog zu beurteilen.

 

  • S. 96 der Originalausgabe 2004 = Nr. 26.14 AHP ("Eierstock"): unten (vorletzte Zeile) ist T1 NX MO durch Tl NO MO zu ersetzen.

Neufassung:

Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB/MdEGrad während dieser Zeit
nach Entfernung im Stadium T1 NO MO 50
in anderen Stadien 80

 

  • S. 113 der Originalausgabe 2004 = Nr. 26.18 AHP ("Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule), 3. Abschnitt, "Auch bei der Beurteilung nicht-entzündlicher Krankheiten..........................": Der Text in der runden Klammer beginnend mit ("lokalisierte Formen ..." bis ... "sog. Fibromyalgiesyndrom") ist zu streichen.

Nach diesem Abschnitt, in dem die Streichung vorzunehmen ist, wird folgender Text eingefügt:

"Fibromyalgie
Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.":

Neufassung:

Auch bei der Beurteilung nichtentzündlicher Krankheiten der Weichteile (lokalisierte Formen oder generalisierte Formen [z.B. angeborene Störungen der Bindegewebsentwicklung, sog. Fibromyalgiesyndrom]) kommt es auf Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie auf die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand an.

Fibromyalgie

Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.

 

  • S. 197 der Originalausgabe 2004 = Nr. 57 AHP (Schutzimpfungen im Einzelnen): Im Abschnitt 10.Tuberkulose-Schutzimpfung (BCG) ist im Unterabschnitt Impfschäden das Komma nach (miliare Aussaat) durch einen Punkt zu ersetzen

Neufassung:
 

10. Tuberkulose-Schutzimpfung (BCG)

Ü b l i c h e   I m p f r e a k t i o n e n: 2 Wochen bis 3 Monate nach der Impfung knötchenförmige Infiltration, manchmal mit Einschmelzung des Impfherdes, regionäre Lymphknotenschwellung. Keine Allgemeinerscheinungen.

I m p f s c h ä d e n: Längerdauernde und ausgedehnte Ulkusbildung, manchmal mit Lympknoteneinschmelzung. Sehr selten Keloide, Lupoide. Tuberkulide, auch Generalisation (miliare Aussaat). Ostitis oder Osteomyelitis, manchmal mit Latenzzeiten bis zu mehreren Jahren; Erregernachweis [BCG-Stamm] erforderlich.

 


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