Advertisement
Hauptmenü
Home
Allgemeine Informationen
Hilfe
Impressum
Links
Online Zeitung
Rechtsprechung
Suche
Verfahren
VmG - Anhaltspunkte
Wer ist Online
Aktuell 28 Gäste online


GdB bei Amputation nach Pirogow - Auskunft des BMA vom 25.09.2002 Drucken
Auf Anfrage des Landessozialgerichts NRW hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung umfassend Auskunft zu der Frage der Beurteilung des GdB bei Amputation nach Pirogow, insbesondere zur Berücksichtigung der Beinlängendifferenz, gegeben.



BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG

vom 25. September 2002

Betr.: Beurteilung des GdB bei Amputation nach Pirogow

Az: IV c 5 - 65 463 - 5/5


1. Anfrage des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2002 :

Beim Kläger liegen als Schädigungsfolgen am linken Bein ein "Verlust des rechten Fußes über dem Fersenbein (Pirogow-Stumpf)" und am rechten Bein ein Verlust des rechten Vorfußes innerhalb des körpernahen Teils des Mittelfußknochens (Sharp-Stumpf)" vor. Es besteht eine Beinlängendifferenz links von 7,5 cm.

Ist die Beinlängendifferenz (Nr. 26.18 S. 150 AP 1996) stets im MdE-Wert für den Pirogow-Stumpf enthalten? Oder geht diese Beinlängendifferenz nur bis zu einer bestimmten Grenze darin auf? Ist hier dann die VV Nr. 5 zu § 30 BVG anwendbar? Wozu führt diese? Welche Bedeutung hat d,ie Tatsache, dass die Beinlängendifferenz durch orthopädische Versorgung ausgeglichen ist?

2. Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 29.09.2002 :

Bei einem Teilverlust des Fußes nach Pirogow ist die amputationsbedingte Verkürzung des Beines regelhaft in den in Nr. 26.18, Seite 149 der „Anhaltspunkte" genannten GdB/MdEWerten enthalten, ebenso wie die GdB/MdE-Werte für den Verlust eines Unter- oder Oberschenkels die - noch wesentlich stärkere - Beinverkürzung einschließen.

Die GdB/MdE-Werte bei einer Amputation nach Pirogow entsprechen exakt den in der Verwaltungsvorschrift Nr. 5 zu § 30 BVG genannten Werten; weitere Verwaltungsvorschriften hierzu gibt es nicht. Die niedrigere GdB/MdE-Bewertung eines Pirogow-Stumpfes im Vergleich zur Unterschenkelamputation ergibt sich aus der günstigeren Situation beim Pirogow-Stumpf.

Die von Ihnen genannten GdB/MdE-Werte bei Beinverkürzung (Seite 150 der „Anhaltspunkte") gelten für Verkürzungen erhaltener Beine, z.B. bei Hüftluxationen,. Perthes-Krankheit oder nach Traumen.

Unter welchen Voraussetzungen die für Amputationen angegebenen GdB/MdE-Sätze für Gliedmaßenverluste höher zu beurteilen sind; ergibt sich aus den der Beurteilung von Gliedmaßenschäden vorangestellten allgemeinen Ausführungen auf den Seiten 141 und 142 der „Anhaltspunkte". Dort ist auch ausgeführt, dass ein Ausgleich durch orthopädische Versorgung den durch den Schaden allein bedingten GdB/MdE-Grad nicht ändert.

 


© 2012 vsbinfo.de
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.