Wer sich mit den Vorgaben rund um die versorgungsmedizinischen Grundsätze befasst, stößt vergleichsweise rasch auf die GdB Tabelle. Mit ihrer Hilfe ist es immerhin möglich, den Behinderungsgrad eines jeden Menschen individuell festzulegen – und zwar unabhängig davon, ob dieser unter physischen oder psychischen Einschränkungen leidet.
Damit genau das jedoch funktionieren kann, ist es wichtig, zu wissen, worauf bei einer entsprechenden Einteilung geachtet werden muss und wo etwaige Probleme bei der Zuteilung auftreten können.
Besonders wichtig: das Versorgungsamt entscheidet
Die GdB Tabelle kann von jedem eingesehen werden. Die letztendliche Entscheidung über den jeweiligen Behinderungsgrad fällt jedoch das zuständige Versorgungsamt.
Manchmal dauert es nur wenige Wochen, manchmal auch mehrere Monate bis hier die schlussendliche Einordnung erfolgt. Denn: in einigen Fällen kann nur auf der Basis mehrerer Gutachten entschieden werden.
Die Mitarbeiter des Versorgungsamtes treffen besagte Entscheidung übrigens immer auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Worum handelt es sich bei der GdB Tabelle genau?
Die GdB Tabelle bildet einen wichtigen Bestandteil der versorgungsmedizinischen Grundsätze. Auf ihrer Basis wird entschieden, inwieweit die Betroffenen durch die entsprechenden Einschränkungen geschädigt wurden bzw. sind. Auf Grundlage der entsprechenden Werte kann dann der Grad der Behinderung festgelegt werden.
In besagter Tabelle werden eine Vielzahl von Befunden und Krankheiten aufgeführt. Diese werden wiederrum mit verschiedenen Behinderungsgraden verknüpft. Die Einordnung basiert auf Zehner-Sprüngen und findet ab einem Wert von 20 statt. Die Obergrenze ist bei einer 100%igen Schwerbehinderung erreicht.
GdB oder GdS?
Bei der GdB Tabelle handelt es sich um dasselbe Dokument wie bei der GdS Tabelle. Während „GdB“ jedoch mit „Grad der Behinderung“ übersetzt wird, steht „GdS“ für Grad der Schädigung. Dementsprechend meinen GdB und GdS dasselbe.
Welche Auswirkungen hat der Behinderten- auf den Pflegegrad?
Behinderten- und Pflegegrad sind in der Praxis enger miteinander verknüpft, als es auf den ersten Blick den Anschein haben mag.
Wer beispielsweise in der GdB Tabelle in einen bestimmten Behindertengrad eingeordnet wurde, kann gegebenenfalls auch mit einem bestimmten Pflegegrad bedacht werden.
Wie hoch dieser im Einzelnen ist, ist natürlich unter anderem auch wieder von dem jeweiligen Behindertengrad abhängig. Wie so oft gilt es hierbei, die individuellen Einzelvoraussetzungen zu prüfen.
Die Inhalte der GdB Tabelle im Detail
In der GdB Tabelle werden die Beeinträchtigungen aufgeführt, die sich unter anderem auf:
- den Kopf
- das Gesicht
- die Haltungsorgane
- die Bewegungsorgane
- das Nervensystem
- die Psyche (zum Beispiel Psychosen oder Depressionen)
- Drogen- und Alkoholabhängigkeit
- chronische Erkrankungen
beziehen. Aber: damit die verschiedenen Einschränkungen – beispielsweise gerade im Bereich der Psyche – anerkannt werden, müssen in der Regel Gutachten erstellt und weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist daher zwar von Vorteil, sich als Betroffener selbst mit der GdB Tabelle und ihren Inhalten zu befassen, eine Garantie dafür, dass die Schädigungen jedoch auch in dem gewünschten Umfang anerkannt werden, gibt es leider nicht.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang zudem, dass die GdB Tabelle bei Weitem nicht vollständig ist. Denn: um den jeweiligen Grad der Behinderung auszumachen, werden nur die Schäden berücksichtigt, auf deren alleiniger Basis ein Behinderungsgrad von 10 (oder mehr) gewährleistet werden könnte. Hierbei gilt: die Beeinträchtigung, die den höchsten Behinderungsgrad hervorruft, wird als Basis genommen. Weitere Beschwerden können dann jedoch „aufaddiert“ werden. So errechnet sich der Gesamt-Behinderungsgrad.
Sollte sich herausstellen, dass eine bestimmte Einschränkung per se nicht vertreten ist, wird nach Beschwerden mit einer ähnlichen Symptomatik gesucht.
Umso wichtiger ist es daher, als Betroffener möglichst transparent mit seinen Beschwerden umzugehen, viele Infos zu liefern und selbstverständlich auch für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Somit fällt es den Gutachtern oft leichter, einen Einblick zu erhalten und eine noch fundiertere Einordnung vorzunehmen.
Schritt für Schritt: Wie wird im Alltag mit der GdB Tabelle gearbeitet?
Auf Basis der GdB Tabelle soll auf faire Weise festgelegt werden, wie stark die jeweils Betroffenen von ihren Beschwerden bzw. einer Schädigung eingeschränkt werden. Damit genau das funktionieren kann, ist es wichtig, Schritt für Schritt vorzugehen.
Im Alltag gestaltet sich das Ganze wie folgt:
- Zunächst wird der Antrag seitens der Betroffenen ausgefüllt und an die zuständige Stelle gesendet.
- Hier begutachten Ärzte mit einer sozialmedizinischen Ausbildung die eingereichten Dokumente.
- Nun entscheidet der ärztliche Dienst, ob es möglich ist, auf Basis der eingereichten Dokumente bereits eine entsprechende Einstufung in einen Behinderungsgrad vorzunehmen.
- Falls nicht, schließen sich zusätzliche Untersuchungen an.
Wurde dann eine Entscheidung getroffen, wird der entsprechende Bescheid versendet. Aus ihm lässt sich der ermittelte Grad der Behinderung ablesen. Wer mit der jeweiligen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann selbstverständlich auch Widerspruch einlegen. Je nach Aktenlage und individuellem Streitfall ist es spätestens jetzt an der Zeit, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Denn: bei einem Behinderungsgrad handelt es sich keineswegs nur um eine Zahl auf dem Papier! Je nach Einstufung stehen den Betroffenen auch weitere Rechte, wie zum Beispiel ein umfassender Kündigungsschutz, zu.
Seit dem 01.01.2009 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung, welche am 10.12.2008 in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung ersetzt die bis dahin anzuwendenden „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“. Die Versorgungsmedizin-Verordnung dient der Feststellung des Ausmaßes auszugleichender Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung.
Die Versorgungsmedizin Verordnung vom 10.12.2008 ist fortgeschrieben worden durch die Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.03.2010, die Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14.07.2010, die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 sowie die Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.10.2011.
Inhalt der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- Teil A: Allgemeine Grundsätze
- Teil B: GdS-Tabelle
- Teil C: Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
- Teil D: Merkzeichen
Die nachstehend genannten GdS sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle die Teilhabe beeinträchtigenden körperlichen, geistigen und seelischen Störungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung.
Bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, ist der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen.
Teil B: Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
Eine Heilungsbewährung ist abzuwarten nach Transplantationen innerer Organe und nach der Behandlung von Krankheiten, bei denen dies in der Tabelle vorgegeben ist. Dazu gehören vor allen bösartige Geschwulstkrankheiten. Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im Folgenden Anhaltswerte für den GdS angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre; kürzere Zeiträume werden in der Tabelle vermerkt. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Der aufgeführte GdS bezieht den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z. B. lang dauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind zu berücksichtigen. Bei den im Folgenden nicht genannten malignen Geschwulstkrankheiten ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung – in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung – ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdS von wenigstens 50 bedingt, im allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdS von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in höheren Stadien ein GdS von 80 angemessen. Bedingen der verbliebene Körperschaden oder die Therapiefolgen einen GdS von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.
Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse (intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o. g. Voraussetzungen das Abwarten einer Heilungsbewährung begründet ist.
Inhalte der GdS / GdB – Tabelle
- Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
- Kopf und Gesicht
2.1 Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung
2.2 Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich
2.3 Echte Migräne
2.4 Periphere Fazialisparese - Nervensystem und Psyche
3.1 Hirnschäden
3.1.1 Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden
3.1.2 Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen
3.2 Narkolepsie
3.3 Hirntumoren
3.4 Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter
3.4.1 Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter
3.4.2 Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und Jugendalter
3.5 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)
3.5.2 Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität
3.5.3 Störungen des Sozialverhaltens und Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
3.6 Schizophrene und affektive Psychosen
3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
3.8 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
3.9 Rückenmarkschäden
3.10 Multiple Sklerose
3.11 Polyneuropathien - Sehorgan
4.1 Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen Eiterung der Augenhöhle
4.2 Linsenverlust
4.3 Die augenärztliche Untersuchung
4.4 Augenmuskellähmungen, Strabismus
4.5 Gesichtsfeldausfälle
4.6 Ausfall des Farbensinns
4.7 Hornhauttransplantation
4.8 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Augentumors - Hör- und Gleichgewichtsorgan
5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
5.2 Hörverlust
5.2.1 Ermittlung des prozentualen Hörverlustes – Tabelle A
5.2.2 Ermittlung des prozentualen Hörverlustes – Tabelle B
5.2.3 3-Frequenztabelle – Tabelle C
5.2.4 Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren – Tabelle D
5.3 Gleichgewichtsstörungen
5.4 Chronische Mittelohrentzündung
5.5 Verlust einer Ohrmuschel - Nase
6.1 Völliger Verlust der Nase
6.2 Stinknase (Ozaena)
6.3 Völliger Verlust des Riechvermögens - Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
7.1 Lippendefekt
7.2 Schwere Funktionsstörung der Zunge
7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers
7.4 Umfassender Zahnverlust
7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens
7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern
7.7 Schluckstörungen
7.8 Verlust des Kehlkopfes
7.9 Tracheostoma
7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen
7.11 Artikulationsstörungen - Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
8.1 Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs
8.2 Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
8.4 Heilungsbewährung nach Lungentransplantation
8.5 Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion
8.6 Bronchialasthma bei Kindern
8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom
8.8 Tuberkulose
8.9 Sarkoidose - Herz und Kreislauf
9.1 Krankheiten des Herzens
9.1.1 Einschränkung der Herzleistung
9.1.2 Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen
9.1.3 Herzinfarkt
9.1.4 Heilungsbewährung nach Herztransplantation
9.1.5 Fremdkörper im Herzmuskel oder Herzbeutel
9.1.6 Rhythmusstörungen
9.2 Gefäßkrankheiten
9.2.1 Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen
9.2.2 Größere gefäßchirurgische Eingriff
9.2.3 Unkomplizierte Krampfadern
9.3 Hypertonie (Bluthochdruck) - Verdauungsorgane
10.1 Speiseröhrenkrankheiten
10.2 Magen- und Darmkrankheiten
10.2.1 Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden
10.2.2 Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
10.2.3 Bauchfellverwachsungen
10.2.4 Hämorrhoiden
10.3 Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse
10.3.1 Chronische Hepatitis
10.3.2 Fibrose der Leber ohne Komplikationen
10.3.3 Fettleber (auch nutritiv-toxisch) ohne Mesenchymreaktion
10.3.4 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors
10.3.5 Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis
10.3.6 Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion) - Brüche (Hernien)
11.1 Leisten- oder Schenkelbruch
11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie
11.3 Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerchfellrelaxation) - Harnorgane
12.1 Nierenschäden
12.1.1 Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere
12.1.2 Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion
12.1.3 Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion
12.1.4 Heilungsbewährung nach Nierentransplantation
12.2 Schäden der Harnwege
12.2.1 Chronische Harnwegsentzündungen
12.2.2 Entleerungsstörungen der Blase
12.2.3 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Blasentumors
12.2.4 Harninkontinenz - Männliche Geschlechtsorgane
13.1 Verlust des Penis
13.2 Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens
13.3 Hydrozele (sog. Wasserbruch)
13.4 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Hodentumors
13.5 Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
13.6 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Prostatatumors - Weibliche Geschlechtsorgane
14.1 Verlust der Brust (Mastektomie)
14.2 Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität
14.3 Verlust eines Eierstockes
14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe
14.5 Endometriose
14.6 Scheidenfisteln - Stoffwechsel, innere Sekretion
15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
15.2 Gicht
15.3 Fettstoffwechselkrankheit
15.4 Phenylketonurie
15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)
15.6 Schilddrüsenkrankheiten
15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)
15.8 Porphyrien - Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
16.1 Verlust der Milz
16.2 Hodgkin-Krankheit
16.3 Non-Hodgkin-Lymphome
16.3.1 Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
16.3.2 Hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
16.4 Plasmozytom (Myelom)
16.5 Myeloproliferative und myelodysplastische/myeloproliferative Neoplasien
16.5.1 Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-positiv
16.5.2 Atypische chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-negativ; chronische Neutrophilen-Leukämie; chronische myelomonozytäre Leukämie
16.5.3 Primäre Myelofibrose (Chronische idiopathische Myelofibrose)
16.5.4 Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom
16.5.5 Polycythaemia vera
16.5.6 Essentielle Thrombozythämie
16.5.7 Juvenile myelomonozytäre Leukämie
16.6 Akute Leukämien
16.7 Myelodysplastische Syndrome
16.8 Knochenmark- und Stammzelltransplantation
16.9 Anämien
16.10 Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten
16.11 Immundefekte
17.Haut
17.1 Ekzeme
17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria / Quincke-Ödem
17.3 Akne
17.4 Rosazea, Rhinophym
17.5 Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z.B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie)
17.6 Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B. Pemphigus, Pemphigoide)
17.7 Psoriasis vulgaris
17.8 Erythrodermien
17.9 Ichthyosis
17.10 Mykosen
17.11 Totaler Haarausfall
17.12 Naevus
17.13 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut - Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
18.1 Allgemeines
18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten (z.B. Bechterew-Krankheit)
18.2.2 Kollagenosen (z.B. systemischer Lupus erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis)
18.2.3 Vaskulitiden (z.B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)
18.3 Nicht-entzündliche Krankheiten der Weichteile
18.4 Fibromyalgie
18.5 Chronische Osteomyelitis
18.6 Muskelkrankheiten
18.7 Kleinwuchs
18.8 Großwuchs
18.9 Wirbelsäulenschäden
18.10 Beckenschäden
18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeines
18.12 Endoprothesen der Gelenke
18.13 Schäden der oberen Gliedmaßen
18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen