Zum Inhalt springen

GdB /GdS-Tabelle: wichtige Infos und Details zur Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze

Wer sich mit den Vorgaben rund um die versorgungsmedizinischen Grundsätze befasst, stößt vergleichsweise rasch auf die GdB Tabelle. Mit ihrer Hilfe ist es immerhin möglich, den Behinderungsgrad eines jeden Menschen individuell festzulegen – und zwar unabhängig davon, ob dieser unter physischen oder psychischen Einschränkungen leidet.

Damit genau das jedoch funktionieren kann, ist es wichtig, zu wissen, worauf bei einer entsprechenden Einteilung geachtet werden muss und wo etwaige Probleme bei der Zuteilung auftreten können.

Besonders wichtig: das Versorgungsamt entscheidet

Die GdB Tabelle kann von jedem eingesehen werden. Die letztendliche Entscheidung über den jeweiligen Behinderungsgrad fällt jedoch das zuständige Versorgungsamt.

Manchmal dauert es nur wenige Wochen, manchmal auch mehrere Monate bis hier die schlussendliche Einordnung erfolgt. Denn: in einigen Fällen kann nur auf der Basis mehrerer Gutachten entschieden werden.

Die Mitarbeiter des Versorgungsamtes treffen besagte Entscheidung übrigens immer auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Worum handelt es sich bei der GdB Tabelle genau?

Die GdB Tabelle bildet einen wichtigen Bestandteil der versorgungsmedizinischen Grundsätze. Auf ihrer Basis wird entschieden, inwieweit die Betroffenen durch die entsprechenden Einschränkungen geschädigt wurden bzw. sind. Auf Grundlage der entsprechenden Werte kann dann der Grad der Behinderung festgelegt werden.

In besagter Tabelle werden eine Vielzahl von Befunden und Krankheiten aufgeführt. Diese werden wiederrum mit verschiedenen Behinderungsgraden verknüpft. Die Einordnung basiert auf Zehner-Sprüngen und findet ab einem Wert von 20 statt. Die Obergrenze ist bei einer 100%igen Schwerbehinderung erreicht.

GdB oder GdS?

Bei der GdB Tabelle handelt es sich um dasselbe Dokument wie bei der GdS Tabelle. Während „GdB“ jedoch mit „Grad der Behinderung“ übersetzt wird, steht „GdS“ für Grad der Schädigung. Dementsprechend meinen GdB und GdS dasselbe.

Welche Auswirkungen hat der Behinderten- auf den Pflegegrad?

Behinderten- und Pflegegrad sind in der Praxis enger miteinander verknüpft, als es auf den ersten Blick den Anschein haben mag.

Wer beispielsweise in der GdB Tabelle in einen bestimmten Behindertengrad eingeordnet wurde, kann gegebenenfalls auch mit einem bestimmten Pflegegrad bedacht werden.

Wie hoch dieser im Einzelnen ist, ist natürlich unter anderem auch wieder von dem jeweiligen Behindertengrad abhängig. Wie so oft gilt es hierbei, die individuellen Einzelvoraussetzungen zu prüfen.

Die Inhalte der GdB Tabelle im Detail

In der GdB Tabelle werden die Beeinträchtigungen aufgeführt, die sich unter anderem auf:

  • den Kopf
  • das Gesicht
  • die Haltungsorgane
  • die Bewegungsorgane
  • das Nervensystem
  • die Psyche (zum Beispiel Psychosen oder Depressionen)
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeit
  • chronische Erkrankungen

beziehen. Aber: damit die verschiedenen Einschränkungen – beispielsweise gerade im Bereich der Psyche – anerkannt werden, müssen in der Regel Gutachten erstellt und weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist daher zwar von Vorteil, sich als Betroffener selbst mit der GdB Tabelle und ihren Inhalten zu befassen, eine Garantie dafür, dass die Schädigungen jedoch auch in dem gewünschten Umfang anerkannt werden, gibt es leider nicht.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang zudem, dass die GdB Tabelle bei Weitem nicht vollständig ist. Denn: um den jeweiligen Grad der Behinderung auszumachen, werden nur die Schäden berücksichtigt, auf deren alleiniger Basis ein Behinderungsgrad von 10 (oder mehr) gewährleistet werden könnte. Hierbei gilt: die Beeinträchtigung, die den höchsten Behinderungsgrad hervorruft, wird als Basis genommen. Weitere Beschwerden können dann jedoch „aufaddiert“ werden. So errechnet sich der Gesamt-Behinderungsgrad.

Sollte sich herausstellen, dass eine bestimmte Einschränkung per se nicht vertreten ist, wird nach Beschwerden mit einer ähnlichen Symptomatik gesucht.

Umso wichtiger ist es daher, als Betroffener möglichst transparent mit seinen Beschwerden umzugehen, viele Infos zu liefern und selbstverständlich auch für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Somit fällt es den Gutachtern oft leichter, einen Einblick zu erhalten und eine noch fundiertere Einordnung vorzunehmen.

Schritt für Schritt: Wie wird im Alltag mit der GdB Tabelle gearbeitet?

Auf Basis der GdB Tabelle soll auf faire Weise festgelegt werden, wie stark die jeweils Betroffenen von ihren Beschwerden bzw. einer Schädigung eingeschränkt werden. Damit genau das funktionieren kann, ist es wichtig, Schritt für Schritt vorzugehen.

Im Alltag gestaltet sich das Ganze wie folgt:

  1. Zunächst wird der Antrag seitens der Betroffenen ausgefüllt und an die zuständige Stelle gesendet.
  2. Hier begutachten Ärzte mit einer sozialmedizinischen Ausbildung die eingereichten Dokumente.
  3. Nun entscheidet der ärztliche Dienst, ob es möglich ist, auf Basis der eingereichten Dokumente bereits eine entsprechende Einstufung in einen Behinderungsgrad vorzunehmen.
  4. Falls nicht, schließen sich zusätzliche Untersuchungen an.

Wurde dann eine Entscheidung getroffen, wird der entsprechende Bescheid versendet. Aus ihm lässt sich der ermittelte Grad der Behinderung ablesen. Wer mit der jeweiligen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann selbstverständlich auch Widerspruch einlegen. Je nach Aktenlage und individuellem Streitfall ist es spätestens jetzt an der Zeit, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Denn: bei einem Behinderungsgrad handelt es sich keineswegs nur um eine Zahl auf dem Papier! Je nach Einstufung stehen den Betroffenen auch weitere Rechte, wie zum Beispiel ein umfassender Kündigungsschutz, zu.

Kurz: bei der GdB Tabelle handelt es sich um eines der grundlegenden Dokumente, wenn es darum geht, die Basis für eine fundierte Festlegung eines Behindertengrades vorzunehmen. Sowohl die Betroffenen selbst als auch die jeweils beauftragten Gutachter können sich hier informieren und so dafür sorgen, dass einem fairen Gutachten nichts mehr im Wege steht. Leider berücksichtigt die GdB Tabelle nicht alle Beschwerden und Einschränkungen, so dass es manchmal nötig ist, ähnliche Krankheitsbilder zu finden und diese zu bewerten.


Seit dem 01.01.2009 gilt die Versorgungsmedizin-Verordnung, welche am 10.12.2008 in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung ersetzt die bis dahin anzuwendenden „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“. Die Versorgungsmedizin-Verordnung dient der Feststellung des Ausmaßes auszugleichender Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung.

Die Versorgungsmedizin Verordnung vom 10.12.2008 ist fortgeschrieben worden durch die Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.03.2010, die Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14.07.2010, die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 sowie die Vierte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 28.10.2011.

Inhalt der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung:

  • Teil A: Allgemeine Grundsätze
  • Teil B: GdS-Tabelle
  • Teil C: Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
  • Teil D: Merkzeichen

Die nachstehend genannten GdS sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle die Teilhabe beeinträchtigenden körperlichen, geistigen und seelischen Störungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung.

Bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, ist der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen.

Teil B: Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle

Eine Heilungsbewährung ist abzuwarten nach Transplantationen innerer Organe und nach der Behandlung von Krankheiten, bei denen dies in der Tabelle vorgegeben ist. Dazu gehören vor allen bösartige Geschwulstkrankheiten. Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im Folgenden Anhaltswerte für den GdS angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre; kürzere Zeiträume werden in der Tabelle vermerkt. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Der aufgeführte GdS bezieht den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z. B. lang dauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind zu berücksichtigen. Bei den im Folgenden nicht genannten malignen Geschwulstkrankheiten ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung – in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung – ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdS von wenigstens 50 bedingt, im allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdS von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in höheren Stadien ein GdS von 80 angemessen. Bedingen der verbliebene Körperschaden oder die Therapiefolgen einen GdS von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse (intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o. g. Voraussetzungen das Abwarten einer Heilungsbewährung begründet ist.

Inhalte der GdS / GdB – Tabelle

  1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle
  2. Kopf und Gesicht
    2.1 Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung
    2.2 Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich
    2.3 Echte Migräne
    2.4 Periphere Fazialisparese
  3. Nervensystem und Psyche
    3.1 Hirnschäden
    3.1.1 Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden
    3.1.2 Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen
    3.2 Narkolepsie
    3.3 Hirntumoren
    3.4 Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter
    3.4.1 Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter
    3.4.2 Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und Jugendalter
    3.5 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
    3.5.1 Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)
    3.5.2 Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität
    3.5.3 Störungen des Sozialverhaltens und Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
    3.6 Schizophrene und affektive Psychosen
    3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
    3.8 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
    3.9 Rückenmarkschäden
    3.10 Multiple Sklerose
    3.11 Polyneuropathien
  4. Sehorgan
    4.1 Verlust eines Auges mit dauernder, einer Behandlung nicht zugänglichen Eiterung der Augenhöhle
    4.2 Linsenverlust
    4.3 Die augenärztliche Untersuchung
    4.4 Augenmuskellähmungen, Strabismus
    4.5 Gesichtsfeldausfälle
    4.6 Ausfall des Farbensinns
    4.7 Hornhauttransplantation
    4.8 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Augentumors
  5. Hör- und Gleichgewichtsorgan
    5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
    5.2 Hörverlust
    5.2.1 Ermittlung des prozentualen Hörverlustes – Tabelle A
    5.2.2 Ermittlung des prozentualen Hörverlustes – Tabelle B
    5.2.3 3-Frequenztabelle – Tabelle C
    5.2.4 Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren – Tabelle D
    5.3 Gleichgewichtsstörungen
    5.4 Chronische Mittelohrentzündung
    5.5 Verlust einer Ohrmuschel
  6. Nase
    6.1 Völliger Verlust der Nase
    6.2 Stinknase (Ozaena)
    6.3 Völliger Verlust des Riechvermögens
  7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
    7.1 Lippendefekt
    7.2 Schwere Funktionsstörung der Zunge
    7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers
    7.4 Umfassender Zahnverlust
    7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens
    7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern
    7.7 Schluckstörungen
    7.8 Verlust des Kehlkopfes
    7.9 Tracheostoma
    7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen
    7.11 Artikulationsstörungen
  8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
    8.1 Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs
    8.2 Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
    8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
    8.4 Heilungsbewährung nach Lungentransplantation
    8.5 Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion
    8.6 Bronchialasthma bei Kindern
    8.7 Schlaf-Apnoe-Syndrom
    8.8 Tuberkulose
    8.9 Sarkoidose
  9. Herz und Kreislauf
    9.1 Krankheiten des Herzens
    9.1.1 Einschränkung der Herzleistung
    9.1.2 Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen
    9.1.3 Herzinfarkt
    9.1.4 Heilungsbewährung nach Herztransplantation
    9.1.5 Fremdkörper im Herzmuskel oder Herzbeutel
    9.1.6 Rhythmusstörungen
    9.2 Gefäßkrankheiten
    9.2.1 Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen
    9.2.2 Größere gefäßchirurgische Eingriff
    9.2.3 Unkomplizierte Krampfadern
    9.3 Hypertonie (Bluthochdruck)
  10. Verdauungsorgane
    10.1 Speiseröhrenkrankheiten
    10.2 Magen- und Darmkrankheiten
    10.2.1 Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden
    10.2.2 Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
    10.2.3 Bauchfellverwachsungen
    10.2.4 Hämorrhoiden
    10.3 Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse
    10.3.1 Chronische Hepatitis
    10.3.2 Fibrose der Leber ohne Komplikationen
    10.3.3 Fettleber (auch nutritiv-toxisch) ohne Mesenchymreaktion
    10.3.4 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen primären Lebertumors
    10.3.5 Primäre biliäre Zirrhose, primäre sklerosierende Cholangitis
    10.3.6 Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion)
  11. Brüche (Hernien)
    11.1 Leisten- oder Schenkelbruch
    11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie
    11.3 Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerchfellrelaxation)
  12. Harnorgane
    12.1 Nierenschäden
    12.1.1 Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere
    12.1.2 Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion
    12.1.3 Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion
    12.1.4 Heilungsbewährung nach Nierentransplantation
    12.2 Schäden der Harnwege
    12.2.1 Chronische Harnwegsentzündungen
    12.2.2 Entleerungsstörungen der Blase
    12.2.3 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Blasentumors
    12.2.4 Harninkontinenz
  13. Männliche Geschlechtsorgane
    13.1 Verlust des Penis
    13.2 Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens
    13.3 Hydrozele (sog. Wasserbruch)
    13.4 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Hodentumors
    13.5 Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
    13.6 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Prostatatumors
  14. Weibliche Geschlechtsorgane
    14.1 Verlust der Brust (Mastektomie)
    14.2 Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität
    14.3 Verlust eines Eierstockes
    14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe
    14.5 Endometriose
    14.6 Scheidenfisteln
  15. Stoffwechsel, innere Sekretion
    15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
    15.2 Gicht
    15.3 Fettstoffwechselkrankheit
    15.4 Phenylketonurie
    15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)
    15.6 Schilddrüsenkrankheiten
    15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)
    15.8 Porphyrien
  16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
    16.1 Verlust der Milz
    16.2 Hodgkin-Krankheit
    16.3 Non-Hodgkin-Lymphome
    16.3.1 Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
    16.3.2 Hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
    16.4 Plasmozytom (Myelom)
    16.5 Myeloproliferative und myelodysplastische/myeloproliferative Neoplasien
    16.5.1 Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-positiv
    16.5.2 Atypische chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-negativ; chronische Neutrophilen-Leukämie; chronische myelomonozytäre Leukämie
    16.5.3 Primäre Myelofibrose (Chronische idiopathische Myelofibrose)
    16.5.4 Chronische Eosinophilen-Leukämie/Hypereosinophilie-Syndrom
    16.5.5 Polycythaemia vera
    16.5.6 Essentielle Thrombozythämie
    16.5.7 Juvenile myelomonozytäre Leukämie
    16.6 Akute Leukämien
    16.7 Myelodysplastische Syndrome
    16.8 Knochenmark- und Stammzelltransplantation
    16.9 Anämien
    16.10 Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten
    16.11 Immundefekte
    17.Haut
    17.1 Ekzeme
    17.2 Chronisch rezidivierende Urtikaria / Quincke-Ödem
    17.3 Akne
    17.4 Rosazea, Rhinophym
    17.5 Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z.B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie)
    17.6 Blasenbildende Hautkrankheiten (z.B. Pemphigus, Pemphigoide)
    17.7 Psoriasis vulgaris
    17.8 Erythrodermien
    17.9 Ichthyosis
    17.10 Mykosen
    17.11 Totaler Haarausfall
    17.12 Naevus
    17.13 Heilungsbewährung nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut
  17. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
    18.1 Allgemeines
    18.2.1 Entzündlich-rheumatische Krankheiten (z.B. Bechterew-Krankheit)
    18.2.2 Kollagenosen (z.B. systemischer Lupus erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis)
    18.2.3 Vaskulitiden (z.B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)
    18.3 Nicht-entzündliche Krankheiten der Weichteile
    18.4 Fibromyalgie
    18.5 Chronische Osteomyelitis
    18.6 Muskelkrankheiten
    18.7 Kleinwuchs
    18.8 Großwuchs
    18.9 Wirbelsäulenschäden
    18.10 Beckenschäden
    18.11 Gliedmaßenschäden, Allgemeines
    18.12 Endoprothesen der Gelenke
    18.13 Schäden der oberen Gliedmaßen
    18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen