Erkrankungen des Stoffwechsels können sich auf unterschiedlichen Ebenen zeigen. Besonders weitverbreitet ist die sogenannte „Zuckerkrankheit“, in Fachkreisen auch als „Diabetes mellitus“ bezeichnet.
Aber auch Gicht, die Fettstoffwechselkrankheit und andere Beschwerden können dafür sorgen, dass der Alltag der Betroffenen stark eingeschränkt wird.
Die folgende Auflistung zeigt auf, wie vielseitig Stoffwechselerkrankungen auftreten können und wie sie im Zuge einer Einordnung in einen GdS bewertet werden.
Die Zuckerkrankheit
Wie auch mit Hinblick auf die Einordnung anderer Beschwerden gilt auch für die Zuckerkrankheit, dass der Grad der Beeinträchtigung vor allem davon abhängt, wie die Krankheit den Alltag der Betroffenen gestaltet.
Patienten, die beispielsweise auf eine Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen am Tag angewiesen sind, werden in der Regel mit einem GdS von 50 bedacht.
Sollte die Zuckerkrankheit besonders stark ausgeprägt sein und den Alltag der Patienten nachhaltig schwer belasten, können oft auch höhere GdS Werte erreicht werden. Hier entscheidet der individuelle Einzelfall.
Gicht
Der GdS richtet sich hier danach, inwieweit die Gelenke funktionstechnisch eingeschränkt sind und unter welcher Schmerzintensität der Betroffene leidet. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang ebenfalls beantwortet werden muss, ist: Wie oft treten schwere, entzündliche Schübe auf?
Gerade dann, wenn nicht „nur“ die Gelenke, sondern mitunter auch innere Organe beteiligt sind, werden die Betroffenen oft mit einem tendenziell höheren Grad der Schädigung bedacht.
Die Fettstoffwechselkrankheit
Wer unter der Fettstoffwechselkrankheit leidet, wird oft im weiteren Verlauf von verschiedenen Folgekrankheiten heimgesucht. Je nachdem, wie ausgeprägt diese ausfallen, erfolgt die Einordnung in den GdS.
Als klassisches Beispiel hierfür gilt, dass beispielsweise Menschen, die unter Adipositas leiden, nicht mit einem GdS bedacht werden. Erst dann, wenn Folge- bzw. Begleitschäden auftreten, kommt es gegebenenfalls zu einer Einordnung.
Schilddrüsenkrankheiten
Generell gilt, dass Krankheiten der Schilddrüse in den meisten Fällen gut behandelt werden können. Meist werden die Patienten nicht beeinträchtigt. Komplikationen, die im Bereich der Organe auftreten, werden immer spezifisch nach deren eigenen Charakteristika beurteilt.
Wie auch mit Hinblick auf andere Beschwerden, gilt auch im Bereich der Schilddrüse, dass – falls hier ein bösartiger Tumor entfernt werden muss – bis zur finalen Einschätzung des GdS eine Heilungsbewährung von fünf Jahren abgewartet werden muss.
In der Zwischenzeit (nach der OP bis zur finalen Einschätzung) liegt der Grad der Schädigung in der Regel zwischen 50 und 80.
Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)
Eine chronische Nebennierenrindeninsuffizienz gehört ebenfalls zu den Krankheiten, die sich in der Regel gut behandeln lassen. Nur in seltenen Fällen leiden die Betroffenen unter Funktionsstörungen oder ähnlichen Beeinträchtigungen.
Sollten – trotz der guten Prognosen – Beschwerden, Einschränkungen, Schmerzen und Co. auftreten, sind diese nach deren Intensität zu bewerten. Ähnliche Regelungen gelten auch im Bereich der Porphyrien. Diese gehen in den meisten Fällen mit starken, plötzlich auftretenden Bauchschmerzen einher. In besonders schweren Fällen können auch neurologische Ausfälle und/ oder Leberprobleme zu den Begleiterscheinungen gehören.
In diesem Abschnitt nicht erwähnte angeborene Stoffwechselstörungen sind analog und unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Auswirkungen zu beurteilen. Normabweichungen der Laborwerte bedingen für sich allein noch keinen GdS. | ||
15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) | ||
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt | 0 | |
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt | 20 | |
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt | 30 – 40 | |
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt | 50 | |
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen. | ||
Anmerkung | ||
15.2 Gicht | ||
Bei der Beurteilung des GdS sind die Funktionseinschränkungen der betroffenen Gelenke, Schmerzen, Häufigkeit und Schwere der entzündlichen Schübe und eine Beteiligung der inneren Organe zu berücksichtigen. | ||
15.3 Fettstoffwechselkrankheit | ||
Der GdS ist grundsätzlich abhängig von dem Ausmaß der Folgekrankheiten. | ||
Bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese | 30 | |
Anmerkung | ||
Alimentäre Fettsucht, Adipositas Die Adipositas allein bedingt keinen GdS. Nur Folge- und Begleitschäden (insbesondere am kardiopulmonalen System oder am Stütz- und Bewegungsapparat) können die Annahme eines GdS begründen. Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna. | ||
Anmerkung | ||
15.4 Phenylketonurie ohne fassbare Folgeerscheinungen | ||
im Kindesalter bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres | 30 | |
danach bei Notwendigkeit weiterer Diäteinnahme | 10 | |
Beim Vorliegen eines Hirnschadens ist der GdS vor allem vom Ausmaß der geistigen Behinderung und weiterer Folgen (z.B. hirnorganische Anfälle) abhängig. | ||
Anmerkung | ||
15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose) | ||
unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen und Ernährung altersgemäß | 20 | |
unter Therapie Aktivitäten und Lungenfunktion leicht eingeschränkt, Gedeihen und Ernährung noch altersgemäß | 30 – 40 | |
Aktivitäten und Lungenfunktion deutlich eingeschränkt, häufig Gedeih- und Entwicklungsstörungen, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit in der Regel noch möglich | 50 – 70 | |
schwere bis schwerste Einschränkung der Aktivitäten, der Lungenfunktion und des Ernährungszustandes | 80 – 100 | |
Folgekrankheiten (z.B. Diabetes mellitus, Impotenz, Leberzirrhose) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. | ||
Anmerkung | ||
15.6 Schilddrüsenkrankheiten Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen (z.B. Exophthalmus, Trachealstenose) sind gesondert zu beurteilen. Bei der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen Auswirkungen. | ||
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit | ||
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall | 50 | |
sonst | 80 | |
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten. | ||
Anmerkung | ||
Tetanie | ||
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. | ||
15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom) | ||
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Funktionsstörungen sind analogen funktionellen Beeinträchtigungen (z.B. orthostatische Fehlregulation) entsprechend zu beurteilen. | ||
Cushing-Syndrom | ||
Der GdS wird bestimmt von der Muskelschwäche und den Auswirkungen an den verschiedenen Organsystemen (Hypertonie, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus, Osteoporose, psychische Veränderungen). | ||
15.8 Porphyrien | ||
Erythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit) | 100 | |
Hepatische Porphyrien | ||
akut-intermittierende Porphyrie | 30 | |
Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden | 10 | |
Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen. |