Allgemeine Hinweise zur GdB/MdE-Tabelle
(1) Die nachstehend genannten GdB/MdE-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet in jedem Einzelfall zu berücksichtigen. Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung. Auf die Nummern 18 und 19 wird verwiesen. (2) Bei Gesundheitsstörungen, die im folgenden nicht aufgeführt sind, ist der GdB/MdE-Grad in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen. (3) Nach Transplantationen innerer Organe und nach der Behandlung bestimmter Krankheiten, die zu Rezidiven neigen, ist bei der GdB/MdEBemessung eine Heilungsbewährung abzuwarten (siehe Nummer 18 Absatz 7 und Nummer 24 Absatz 3). Insbesonders gilt dies bei malignen Geschwulstkrankheiten. Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im folgenden GdB/MdEAnhaltswerte angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre. Ein Zeitraum von zwei bzw. drei Jahren kommt nur bei bestimmten, in der GdB/MdE-Tabelle besonders genannten Tumorformen in Betracht, bei denen medizinisch-wissenschaftlich gesichert ist, dass zwei bzw. drei Jahre nach Beseitigung der Geschwulst die Rezidivgefahr nur noch sehr gering ist. Maß- geblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Die aufgeführten GdB/MdE-Werte beziehen den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z. B. langdauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Bei den im folgenden nicht genannten malignen Geschwulstkrankheiten ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung – in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung – ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingt, im allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdB/MdE-Grad von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in anderen Stadien ein GdB/MdE-Grad von 80 angemessen. Bedingen der GdB/MdE-Tabelle 37 26.1 verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden und/oder außergewöhnliche Folge- oder Begleiterscheinungen der Behandlung einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten. (4) Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse (intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o. g. Voraussetzungen das Abwarten einer Heilungsbewährung begründet ist.
Sonderregelungen nach dem BVG (Verwaltungsvorschrift zu § 30 BVG) | ||
26.1 | GdB/MdE-Tabelle | |
26.2 | Kopf und Gesicht | |
26.3 | Nervensystem und Psyche | |
Hirnschäden | ||
Hirntumoren | ||
Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung | ||
Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen | ||
Schizophrene und affektive Psychosen | ||
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen | ||
Alkoholkrankheit, -abhängigkeit | ||
Drogenabhängigkeit | ||
Rückenmarkschäden | ||
Multiple Sklerose | ||
Polyneuropathien | ||
Spina bifida | ||
26.4 | Sehorgan | |
26.5 | Hör- und Gleichgewichtsorgan | |
26.6 | Nase | |
26.7 | Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege | |
26.8 | Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen | |
Tuberkulose | ||
Sarkoidose | ||
26.9 | Herz und Kreislauf | |
Krankheiten des Herzens | ||
Gefäßkrankheiten | ||
26.10 | Verdauungsorgane | |
Speiseröhrenkrankheiten | ||
Magen- und Darmkrankheiten | ||
Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse | ||
26.11 | Brüche (Hernien) | |
26.12 | Harnorgane | |
Nierenschäden | ||
Schäden der Harnwege | ||
26.13 | Männliche Geschlechtsorgane | |
26.14 | Weibliche Geschlechtsorgane | |
26.15 | Stoffwechsel, innere Sekretion | |
Diabetes mellitus | ||
Gicht | ||
Fettstoffwechselkrankheit | ||
Alimentäre Fettsucht, Adipositas | ||
Phenylketonurie | ||
Mukoviszidose | ||
Schilddrüsenkrankheiten | ||
Tetanie | ||
Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom) | ||
Cushing-Syndrom | ||
Porphyrien | ||
26.16 | Blut, blutbildende Organe, Immunsystem | |
26.17 | Haut | |
26.18 | Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten | |
Allgemeines | ||
Entzündlich-rheumatische Krankheiten | ||
Kollagenosen, Vaskulitiden | ||
Fibromyalgie | ||
Chronische Osteomyelitis | ||
Muskelkrankheiten | ||
Kleinwuchs | ||
Wirbelsäulenschäden | ||
Beckenschäden | ||
Gliedmaßenschäden, Allgemeines | ||
Endoprothesen | ||
Aseptische Nekrosen | ||
Schäden der oberen Gliedmaßen | ||
Schäden der unteren Gliedmaßen |