Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) geben die Maßstäbe vor, die bei allen versorgungsärztlichen Begutachtungen zu beachten sind. Die älteste Begutachtungsrichtlinie, die den Namen „Anhaltspunkte“ trägt, wurde 1916 „auf Grund von Beratungen des wissenschaftlichen Senats der Kaiser-Wilhelm-Akademie“ verfasst, 1920 erweitert und seither vom jeweiligen für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerium herausgegeben. Die Anhaltspunkte waren zunächst nur auf „das Versorgungswesen“, d. h. vor allem für die Begutachtung von Kriegsopfern anzuwenden; seit 1974 gelten sie auch für die Begutachtungen nach dem Schwerbehindertengesetz. Seit 1983 tragen die Anhaltspunkte den Titel „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ und gelten für beide Rechtsbereiche. Regelmäßige Überarbeitungen, Ergänzungen, Korrekturen, Streichungen werden vorgenommen infolge von neuen Erkenntnissen und Fortschritten in der medizinischen Wissenschaft, Änderung von Rechtsgrundlagen und Erfahrungen bei der Anwendung der Anhaltspunkte. Die vorliegende Auflage enthält alle bis zum 31.12.2007 beschlossenen Änderungen und gilt weiter wie eine untergesetzliche Norm und als antizipiertes Sachverständigengutachten bis eine Neuauflage als Ergebnis einer systematischen Überarbeitung nach Verrechtlichung erscheinen wird. Die Zielsetzung der Anhaltspunkte bleibt unverändert: Sie dienen den versorgungsärztlichen Gutachtern als Richtlinie und Grundlage für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Bewertung der verschiedensten Auswirkungen von Gesundheitsstörungen unter besonderer Berücksichtigung einer sachgerechten Relation untereinander. Nach wie vor werden die Anhaltspunkte kein Lehrbuch oder Handbuch darstellen oder ersetzen; sie können auch nicht alle Sachverhalte beschreiben. Sie stellen Regelfälle dar, die im sorgfältig begründeten Einzelfall auch Abweichungen zulassen. Die Anhaltspunkte 2008 werden dem Benutzerkreis weiterhin sowohl in Buchform als auch als Download von der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) zugänglich sein. Änderungen bis zum Erscheinen der nächsten Auflage werden im Gemeinsamen Ministerialblatt, unter o.g. Internetadresse und durch Rundschreiben an die Länder veröffentlicht.