Viele Menschen, die sich mit körperlichen Einschränkungen auseinandersetzen, die im Rahmen einer Schwerbehinderung eine Rolle spielen, denken eher selten an die Nase. Dabei zeigt ein Blick auf die GdB Tabelle, dass die Einschränkungen, die sich in diesem Zusammenhang aufzeigen können, mitunter deutlich sind.
Doch welche Behinderungen bzw. Beschwerden im Bereich der Nase können eigentlich auftreten? Und wieder Auswirkungen haben diese auf das Leben der Betroffenen?
In diesem Artikel sollen einige Beispiele aufgeführt werden, die zeigen, wie vielseitig die Symptome hier tatsächlich sein können.
Der schlimmste Fall: der komplette Verlust der Nase
Im Extremfall kommt es bei den Betroffenen zu einem kompletten Verlust des Riechorgans. Oft handelt es sich hierbei um die Folge eines Unfalls. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass nur ein Teil der Nase verlorengeht bzw. amputiert werden muss.
Ein kompletter Nasenverlust ist jedoch eher selten.
Die Stinknase führt oft zu Ausgrenzung
Wie der Name schon sagt, kommt es bei der Stinknase tatsächlich zu einer Geruchsabsonderung aus der Nase. Diese wird von den Betroffenen weniger wahrgenommen als von deren Umfeld. Wer weiß, dass er eine Stinknase hat, isoliert sich oft und scheut aus Scham das direkte „Face to Face“ Gespräch mit anderen.
Dauerhaft: die chronische Nasennebenhöhlenentzündung
Menschen, die lediglich unter einer leichten, chronischen Nasennebenhöhlenentzündung fühlen sich in ihrem Alltag oft nicht besonders eingeschränkt. Wird die besagte Entzündung jedoch intensiver, kann es zu einer starken Absonderung von Eiter und zur Polypenbildung kommen.
Eine psychische Belastung: der Verlust des Geruchssinns
Wer einmal unter einer starken Erkältung gelitten hat, weiß, wie irritierend es sein kann, nichts mehr riechen zu können. Vor allem die psychische Belastung, die mit diesen Beschwerden einhergeht, sollte nicht unterschätzt werden.
In vielen Fällen ist hierbei nicht nur das Riechen, sondern auch der Geschmackssinn beeinträchtigt. Manche Patienten werden aufgrund des Verlustes von zwei Sinnen sogar depressiv und müssen eine psychotherapeutische Behandlung in Angriff nehmen.
GDB-Tabelle: Behinderung der Nase
6.1 Völliger Verlust der Nase | 50 | |
Teilverlust der Nase, Sattelnase | ||
wenig störend | 10 | |
sonst | 20 – 30 | |
6.2 Stinknase (Ozaena), je nach Ausmaß der Borkenbildung und des Foetors | 20 – 40 | |
Verengung der Nasengänge | ||
einseitig je nach Atembehinderung | 0 – 10 | |
doppelseitig mit leichter bis mittelgradiger Atembehinderung | 10 | |
doppelseitig mit starker Atembehinderung | 20 | |
Chronische Nebenhöhlenentzündung | ||
leichteren Grades (ohne wesentliche Neben- und Folgeerscheinungen) | 0 – 10 | |
schweren Grades (ständige erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinungen, Polypenbildung) | 20 – 40 | |
Anmerkung | ||
6.3 Völliger Verlust des Riechvermögens mit der damit verbundenen | ||
Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung | 15 | |
Völliger Verlust des Geschmackssinns | 10 |