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Beeinträchtigungen im Bereich der männlichen Geschlechtsorgane können für die Betroffenen weitreichende Folgen nach sich ziehen. Neben den körperlichen Einschränkungen bzw. Schmerzen, die mit den betreffenden Problemen einhergehen, kann eine Schädigung der männlichen Geschlechtsorgane auch die Psyche belasten.

Immerhin ist es – je nach Befund – möglich, dass unter anderem auch das Sexualleben leidet.

Die folgende Auflistung zeigt auf, viel vielseitig Probleme im Bereich der männlichen Geschlechtsorgane sein können und wie sich diese in einem möglichen Behinderungsgrad niederschlagen können.

Verluste und Teilverluste

Kommt es zu einem Verlust bzw. zu einem Teilverlust des Penis bzw. der Eichel, kann dies mit einem Behinderungsgrad von bis zu 50 Prozent bedacht werden. Hierbei handelt es sich meist um die Folge eines Unfalls.

Sollte ein maligner Penistumor der Grund für den Verlust bzw. den Teilverlust des Penis‘ oder der Eichel sein, gilt es, die Heilungsbewährung innerhalb der ersten fünf Jahre abzuwarten, um dann einen dauerhaften GdS bestimmen zu können. Dieser kann entsprechend vom GdS, der kurz nach der Entfernung des Tumors bestimmt wurde, abweichen. Wurde besagter Tumor in einem besonders hohen Stadium entfernt, sind auch Behinderungsgrade zwischen 90 und 100 Prozent keine Seltenheit.

Arten von Unterentwicklung

Männliche Geschlechtsorgane können auf unterschiedliche Arten unterentwickelt sein. Nicht immer kommt es hier zu einer massiven Beeinträchtigung des Alltags. Wenn beispielsweise ein Hoden fehlt, der andere jedoch normal arbeitet, wird in der Regel kein GdS festgestellt.

Verschwinden jedoch beide Hoden (zum Beispiel im höheren Alter) oder arbeiten die Hoden – bei bestehendem Kinderwunsch – nicht richtig, gestaltet sich die Situation ein wenig anders. Den Betroffenen wird in diesen Fällen oft ein Behinderungsgrad von bis zu 40 Prozent zugestanden.

Tumore

Wie im Abschnitt rund um Verluste und Teilverluste des Penis‘ bzw. der Eichel erwähnt, können auch Tumore für die entsprechenden Einschränkungen verantwortlich sein.

Manchmal können diese entfernt werden, ohne dass gleichzeitig größere Teile der männlichen Geschlechtsorgane entfernt werden müssten. Inwieweit dann eine Einordnung in einen GdS vorgenommen werden kann, ist unter anderem auch von der Art des betreffenden Tumors abhängig. Je nach Stadium kann es sein, dass die Betroffenen mit einem Behinderungsgrad von 80 bedacht werden. Wie weiter oben erwähnt, spielt jedoch auch hier die Entwicklung während der Heilung eine wichtige Rolle.

Ähnliche Richtlinien gelten übrigens auch dann, wenn der Tumor nicht im Bereich des Penis‘ oder der Eichel liegt, sondern sich beispielsweise in oder an der Prostata gebildet hat.

Chronische bakterielle Entzündung, Adenom und weitere

Ob bzw. inwiefern eine chronische bakterielle Entzündung dafür sorgen kann, dass ein Anrecht auf einen bestimmten Grad der Behinderung besteht, ist unter anderem davon abhängig, ob die Betroffenen unter einer Miktionsstörung leiden.

Herrscht diese vor und kommt es zudem zu andauernden Schmerzen, werden die Patienten oft in einen GdS von 20 Prozent eingeordnet.

Auch im Falle eines Prostataadenoms gilt es immer, den jeweiligen individuellen Zustand des Betroffenen zu beurteilen. Gerade dann, wenn sich beispielsweise Harnentleerungsstörungen zeigen und wenn hiervon auch die Funktion der Nieren beeinflusst wird, wird dies in der Regel immer auch im Rahmen des Behindertengrades berücksichtigt.

Mögliche psychologische Folgen

Probleme, Schmerzen und Einschränkungen im Bereich der männlichen Geschlechtsorgane können unter anderem auch seelische Konflikte nach sich ziehen.

Daher ist es umso wichtiger, auch mit Hinblick auf eine Beurteilung nach GdS, zu berücksichtigen, inwieweit der Alltag (und das Sexualleben) der Betroffenen durch die Einschränkungen beeinflusst wird.

13.1 Verlust des Penis50
Teilverlust des Penis 
 Teilverlust der Eichel10
 Verlust der Eichel20
 Sonst30 – 40
Nach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernung im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0 
 bei Teilverlust des Penis50
 bei Verlust des Penis60
       mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa80
 nach Entfernung in höheren Stadien90 – 100

13.2 Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden
0

Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden
 
 in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt)10
 sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution20 – 30
       vor Abschluss der körperlichen Entwicklung20 – 40
Verlust oder Schwund eines Nebenhodens0
Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi) 
 in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch20
 Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung20

Anmerkung
 

13.3 Hydrozele (sog. Wasserbruch)
0 – 10
Varikozele (sog. Krampfaderbruch)0 – 10

13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
 
 nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M050
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren 
 nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw.T3 N0 M050
 nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M060
 in höheren Stadien80

Anmerkung
 

13.5 Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
 
 ohne wesentliche Miktionsstörung0 – 10
 mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen20

Prostataadenom
 
 Der GdS richtet sich nach den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion. 

13.6 Nach Entfernung eines malignen Prostatatumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren
 
 nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1)50

Anmerkung
 

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren
 
 nach Entfernung in den Stadien T1a  N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M050
 nach Entfernung in höheren Stadien wenigstens80

Maligner Prostatatumor
 
 ohne Notwendigkeit einer Behandlung50
 auf Dauer hormonbehandelt wenigstens60