Einschränkungen, die mit Hinblick auf die Mundhöhle, den Rachenraum und die oberen Luftwege aktuell werden können, zeigen sich in den unterschiedlichsten Bereichen. Da viele Beschwerden hier nicht nur schmerzhaft, sondern möglicherweise auch für das Umfeld sicht- oder wahrnehmbar sein können, ziehen sich die Betroffenen oft zurück.
Je nach Ausprägung ist es ihnen sogar unter Umständen nicht möglich, ihren Alltag in gewohnter Weise weiter fortzuführen. Manche Beschwerden in diesem Bereich schränken jedoch so gut wie nicht ein, so dass deren Ursache lediglich beobachtet werden sollten.
Im Folgenden soll auf einige Krankheitsbilder, die unter anderem auch einen GdS nach sich ziehen können, eingegangen werden. Bitte beachten Sie jedoch in diesem Zusammenhang, dass die vollständige Liste an möglichen Symptomen und Krankheitsbildern noch länger ist.
Lippendefekte
Lippendefekte gehören zu den Beschwerden im Bereich Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege, die eher selten mit deutlichen Einschränkungen einhergehen. Liegt jedoch eine Gesichtsentstellung vor und tritt beispielsweise ständig Speichel aus, kann ein GdS von bis zu 30 festgelegt werden.
Funktionsstörungen
Vor allem dann, wenn das vorherrschende Problem nicht „nur“ optischer Natur ist, sind auch höhere Behinderungsgrade keine Seltenheit. Kommt es zum Beispiel zu einer schweren Funktionsstörung und/ oder gar einem Gewebsverlust, werden die Betroffenen oft mit einem GdB von bis zu 50 Prozent bedacht. Dies gilt vor allem auch dann, wenn die Nahrung nur noch flüssig bzw. passiert aufgenommen werden kann.
Verlust oder Teilverlust des Kiefers
Inwieweit der Verlust oder der Teilverlust des Ober- bzw. Unterkiefers im Rahmen der GdS Tabelle berücksichtigt wird, ist unter anderem von den jeweiligen Auswirkungen (vor allem funktionaler und optischer Natur) abhängig.
Kommt es hier beispielsweise zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung, kann es sein, dass sich die betreffende Schädigung überhaupt nicht oder lediglich mit 10 Prozent laut GdS widerspiegelt. Sind jedoch auch andere Bereiche, wie zum Beispiel die Nasennebenhöhlen betroffen und kommt es – wie im Falle eines Kieferverlustes manchmal üblich – zu einer verstärkten Borkenbildung, sind auch Werte von bis zu 40 Prozent keine Seltenheit.
Zahnverlust
Ein besonders umfangreicher Zahnverlust kann die Betroffenen nicht nur in funktionaler Hinsicht einschränken, sondern auch psychologisch belasten.
Inwieweit besagter Zahnverlust dann im Zuge einer GdS Einstufung berücksichtigt wird, ist nicht nur von dessen Ausprägung, sondern auch von etwaigen Auswirkungen auf andere Bereiche abhängig. Für den Mundbereich gilt, dass unter anderem der Verlust des Gaumens zu merklichen Einschränkungen führen kann.
Glücklicherweise lassen sich jedoch viele Probleme im Gaumen-Zahn-Bereich gut medizinisch behandeln. Hier sind oft moderne Prothesen das Mittel der Wahl.
Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten
Inwieweit sich Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten auf die Lebensqualität der Betroffenen auswirken, ist selbstverständlich von deren Ausprägungen abhängig. In einigen Fällen sind die Probleme ausschließlich optischer Natur, manchmal kann jedoch auch eine voll ausgebildete Lippenspalte für Trinkstörungen u. ä. sorgen.
Wie auch mit Hinblick auf andere Beschwerden im Mundbereich gilt jedoch auch hier, dass die Behandlungsaussichten – je nach Art und Ausprägung der Spalte – nicht schlecht sind.
Schluckstörungen
Schluckstörungen können in zahlreichen Varianten auftreten und den Alltag der Betroffenen mal mehr und mal weniger beeinflussen. Kommt es zu keinen (oder wenigen) Beschwerden, schlagen sich diese im Zuge einer GdS Einstufung oft nicht (oder lediglich mit 10 Prozent) nieder. Spätestens dann, wenn jedoch der Ernährungszustand des/ der Betroffenen durch besagte Schluckstörungen nachhaltig geschädigt ist, kann dies mit bis zu 70 Prozent im Rahmen der GdB Tabelle berücksichtigt werden.
Beschwerden im Bereich des Kehlkopfes
Ein Verlust des Kehlkopfes ist für viele Menschen mit verschiedenen Einschränkungen verbunden. Auch dann, wenn keine besonderen Begleiterscheinungen vorherrschen, ist ein Behinderungsgrad von 70 Prozent sehr wahrscheinlich. Treten besagte Begleiterscheinungen auf, wird den Betroffenen oft ein GdS von 80 Prozent zugestanden.
Kommt es zu einem Teilverlust des Kehlkopfes sind natürlich weitere Abstufungen möglich. Hier muss dann – wie so oft – individuell entschieden werden.
Störungen in der Artikulation
Veränderungen im Bereich des Mundes können unter anderem zu Artikulationsstörungen führen. Je nachdem, wie stark diese ausgeprägt sind, schlagen sie sich auch im Zuge einer GdS Einstufung nieder. Ist das Gesagte komplett unverständlich, kommt es meist zu einem Behinderungsgrad von 50 Prozent.
Dasselbe gilt übrigens auch dann, wenn die Patienten unter Stottern leiden. Auch hier wird in verschiedene Abstufungen – von „verständlich“ bis „nicht mehr verständlich“ – unterteilt.
Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen. | ||
7.1 Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss | 20 – 30 | |
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom | ||
geringe Sekretion | 10 | |
sonst | 20 | |
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) | 0 – 20 | |
7.2 Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung | 30 – 50 | |
Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme | 20 – 40 | |
Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen | 50 | |
7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose | ||
ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 0 – 10 | |
mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation | 20 – 50 | |
Verlust eines Teiles des Oberkiefers | ||
ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung | 0 – 10 | |
mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) | 20 – 40 | |
7.4 Umfassender Zahnverlust über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen | 10 – 20 | |
Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung | 20 | |
7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender Defektprothese | 30 | |
Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese ( Störung der Nahrungsaufnahme) | 50 | |
7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung | ||
Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig) bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung | 30 – 50 | |
Lippen-Kieferspalte bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) | 60 – 70 | |
bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 | |
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung | 100 | |
bis zum Verschluss der Kieferspalte | 50 | |
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte | ||
wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen | 100 | |
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung | 0 – 30 | |
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung. | ||
Anmerkung | ||
7.7 Schluckstörungen | ||
ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden | 0 – 10 | |
mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) | 20 – 40 | |
mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes | 50 – 70 | |
7.8 Verlust des Kehlkopfes | ||
bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse) | 70 | |
in allen anderen Fällen | 80 | |
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen. Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB bzw. GdS während dieser Zeit | 100 | |
Anmerkung | ||
Teilverlust des Kehlkopfes | ||
je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit | 20 – 50 | |
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit | ||
bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0) | 50 – 60 | |
sonst | 80 | |
7.9 Tracheostoma | ||
reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme | 40 | |
mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z.B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) | 50 – 80 | |
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. | ||
Trachealstenose ohne Tracheostoma | ||
Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen. | ||
7.10 Funktionelle und organische Stimmstörungen (z.B. Stimmbandlähmung) | ||
mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit | 0 – 10 | |
mit dauernder Heiserkeit | 20 – 30 | |
nur Flüsterstimme | 40 | |
mit völliger Stimmlosigkeit | 50 | |
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion. | ||
7.11 Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen | ||
mit verständlicher Sprache | 10 | |
mit schwer verständlicher Sprache | 20 – 40 | |
mit unverständlicher Sprache | 50 | |
Stottern | ||
leicht | 0 – 10 | |
mittelgradig, situationsunabhängig | 20 | |
schwer, auffällige Mitbewegungen | 30 – 40 | |
mit unverständlicher Sprache | 50 | |
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. |