Im Laufe des Lebens können unter anderem auch die weiblichen Geschlechtsorgane von Krankheiten heimgesucht werden. Einige Beschwerden in diesem Bereich können jedoch auch angeboren sein. Doch unabhängig davon, wann die betreffenden Symptome und deren Ursachen für die Betroffenen aktuell werden, stellen sie oft einen Einschnitt in das Leben bzw. die Weiblichkeit dar.
Je nach Schweregrad und je nachdem, wie sich die betreffende Krankheit auf das Leben der Patientinnen auswirkt, wird ein bestimmter GdS festgelegt.
Die folgende Auflistung stellt einen Ausschnitt an Krankheiten und deren durchschnittliche Berücksichtigung in der GdS Tabelle dar.
Der Verlust der Brust
Der Verlust einer (oder beider) Brüste wird als „Mastektomie“ bezeichnet. Ein einseitiger Verlust wird in der Regel mit 30, ein beidseitiger Verlust mit 40 bedacht.
Treten zusätzlich noch weitere Beschwerden, wie zum Beispiel Funktionseinschränkungen des Schultergürtels o. ä., auf, müssen diese im Zuge einer GdS Einordnung ebenfalls berücksichtigt werden.
Wurde im Zuge der entsprechenden Operation(en) ein bösartiger Tumor entfernt, ist es wichtig, vor der finalen Einordnung eine fünfjährige Heilungsbewährung abzuwarten. Bis dahin bewegt sich der zwischenzeitliche GdS meist zwischen 50 und 80.
Der Verlust der Gebärmutter
Um den GdS im Zuge des Verlustes der Gebärmutter fundiert einordnen zu können, wird vor allem auch das Alter der betroffenen Patientin berücksichtigt. Jüngere Frauen mit Kinderwunsch können hier in der Regel mit einem GdS von 20 rechnen.
Mit Hinblick auf bösartige Tumore gelten ähnliche Regelungen wie im oben erwähnten Abschnitt zum Verlust der Brust. Auch hier muss nach der Entfernung die Heilungsdauer abgewartet werden. Bis dahin bewegt sich der vorübergehende GdS meist zwischen 50 und 80.
Der Verlust eines Eierstocks
In diese Kategorie fallen auch Frauen, deren Eierstock seit Geburt unterentwickelt bzw. ausgefallen war. Einschränkungen dieser Art, die sich unter anderem auch auf den Hormonhaushalt der Betroffenen auswirken können, werden meist mit einem GdS zwischen 10 und 40 bedacht.
Generell gilt jedoch, dass viele Funktionsstörungen der Eierstöcke gut behandelt werden können. Sollte es trotz aller Bemühungen zu Komplikationen bzw. einer Sterilität kommen, müssen die Einschränkungen im Zuge der GdS Einordnung gesondert beurteilt werden.
Endometriose
In schweren Fällen kann das Krankheitsbild der Endometriose zu gravierenden Einschränkungen im Leben der Betroffenen führen. Liegt ein besonders schwerer Grad vor, kommt es unter anderem auch zu einem Übergreifen auf die Nachbarorgane und zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes. Meist werden die Patientinnen in derart schweren Fällen mit einem GdS von 60 bedacht.
Scheidenfisteln
Scheidenfisteln gehören zu den Beschwerden, die – wie am Beispiel der Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel mit Kloakenbildung zu sehen ist – zu einem GdS von 100 führen können. Leichtere Varianten werden meist zwischen 50 und 60 eingeordnet.
Da viele Frauen sich jedoch durch Beschwerden bzw. Krankheiten an den Geschlechtsorganen auch einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt sehen, sollte im Zuge der entsprechenden Behandlungen auch immer überprüft werden, ob gegebenenfalls Bedarf an psychologischer Unterstützung besteht.
Scheidentumore
Um die Einschränkungen, die im Zusammenhang mit einem Scheidentumor auftreten, fundiert auf GdS Basis einschätzen zu können, ist es wichtig, auch hier die vorgeschriebene Heilungsbewährung abzuwarten. Bis dahin bewegt sich der GdS in der Regel zwischen 50 und 80.
14.1 Verlust der Brust (Mastektomie) | ||
einseitig | 30 | |
beidseitig | 40 | |
Segment- oder Quadrantenresektion der Brust | 0 – 20 | |
Funktionseinschränkungen im Schultergürtel, des Armes oder der Wirbelsäule als Operations- oder Bestrahlungsfolgen (z.B. Lymphödem, Muskeldefekte, Nervenläsionen, Fehlhaltung) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. | ||
Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese je nach Ergebnis (z.B. Kapselfibrose, Dislokation der Prothese, Symmetrie) | ||
nach Mastektomie | ||
einseitig | 10 – 30 | |
beidseitig | 20 – 40 | |
nach subkutaner Mastektomie | ||
einseitig | 10 – 20 | |
beidseitig | 20 – 30 | |
Nach Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Eigengewebe kommt ein geringerer GdS in Betracht. | ||
Nach Entfernung eines malignen Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdS während dieser Zeit | ||
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0 | 50 | |
bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0 | 60 | |
in höheren Stadien wenigstens | 80 | |
Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten. Nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse ist in den ersten zwei Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. Der GdS beträgt während dieser Zeit 50. | ||
Anmerkung | ||
14.2 Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität | 0 | |
in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch | 20 | |
Anmerkung | ||
Nach Entfernung eines malignen Gebärmuttertumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. Anmerkung GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Zervixtumors (Mikrokarzinom) im Stadium T1a N0 M0 | 50 | |
nach Entfernung eines Korpustumors im Frühstadium (Grading G1, Infiltration höchstens des inneren Drittels des Myometrium) | 50 | |
Anmerkung | ||
GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung eines Zervixtumors | ||
im Stadium (T1b bis T2a) N0 M0 | 50 | |
im Stadium T2b N0 M0 | 60 | |
in höheren Stadien | 80 | |
nach Entfernung eines Korpustumors | ||
im Stadium T1 N0 M0 (Grading ab G2, Infiltration über das innere Drittel des Myometrium hinaus) | 50 | |
im Stadium T2 N0 M0 | 60 | |
in höheren Stadien | 80 | |
14.3 Verlust eines Eierstockes | 0 | |
Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke, ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf | ||
den Hormonhaushalt – immer in der Postmenopause | 10 | |
im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls durch Substitution | 20 – 30 | |
vor Abschluss der körperlichen Entwicklung je nach Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls | 20 – 40 | |
Anmerkung | ||
Endokrin bedingte Funktionsstörungen der Eierstöcke sind gut behandelbar, so dass im Allgemeinen anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Komplikationen (z.B. Sterilität, abnormer Haarwuchs) sind gesondert zu beurteilen. | ||
Nach Entfernung eines malignen Eierstocktumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit | ||
nach Entfernung im Stadium T1 N0 M0 | 50 | |
in anderen Stadien | 80 | |
Anmerkung | ||
14.4 Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe und/oder der Parametrien je nach Art, Umfang und Kombination der Auswirkungen (z.B. Adhäsionsbeschwerden, chronische Schmerzen, Kohabitationsbeschwerden) | 10 – 40 | |
14.5 Endometriose | ||
leichten Grades (geringe Ausdehnung, keine oder nur geringe Beschwerden) | 0 – 10 | |
mittleren Grades | 20 – 40 | |
schweren Grades (z.B. Übergreifen auf die Nachbarorgane, starke Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, Sterilität) | 50 – 60 | |
14.6 Scheidenfisteln | ||
Harnweg-Scheidenfistel | 50 – 60 | |
Mastdarm-Scheidenfistel | 60 – 70 | |
Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel (Kloakenbildung) | 100 | |
Fisteln mit geringer funktioneller Beeinträchtigung sind entsprechend niedriger zu bewerten. | ||
Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide und/oder der Gebärmutter | ||
ohne Harninkontinenz oder mit geringer Stressinkontinenz (Grad I) | 0 – 10 | |
mit stärkerer Harninkontinenz und/oder stärkeren Senkungsbeschwerden | 20 – 40 | |
mit völliger Harninkontinenz | 50 – 60 | |
bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit | 70 | |
Ulzerationen sind ggf. zusätzlich zu bewerten. | ||
Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand mit leichten Defäkationsstörungen | 0 – 10 | |
Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne Plastik, nach Vollendung des 14. Lebensjahres (einschließlich Sterilität) | 40 | |
Kraurosis vulvae | ||
geringen Grades (keine oder nur geringe Beschwerden) | 0 – 10 | |
mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden, keine Sekundärveränderungen) | 20 – 30 | |
stärkeren Grades (starke Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Sekundärveränderungen) | 40 | |
Vollständige Entfernung der Vulva | 40 | |
Nach Beseitigung eines malignen Scheidentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit | ||
nach Beseitigung im Stadium T1 N0 M0 | 60 | |
in höheren Stadien | 80 | |
Anmerkung | ||
Nach Entfernung eines malignen Tumors der äußeren Geschlechtsteile ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit | ||
nach Entfernung im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 | 50 | |
sonst | 80 |