Beim Erstantrag bleibt der Grad der Behinderung (GdB) häufig unterhalb der Vorstellungen der Antragssteller/innen. Vielfach empfehlen die Behörden dann, einen Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung zu stellen, der im Volksmund auch als „Verschlimmerungsantrag“ bekannt ist. Welche Voraussetzungen die Betroffenen dafür erfüllen müssen, wie der Antrag abläuft und ob es tatsächlich sinnvoll ist, diesen Antrag zu stellen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Voraussetzungen müssen für einen „Verschlimmerungsantrag“ erfüllt sein?
Damit ein Mensch mit Behinderung einen Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung stellen kann, muss sich die gesundheitliche Situation verändert haben, meist geht es um eine Verschlimmerung. Aus diesem Grund sprechen die Leute auch von einem „Verschlimmerungsantrag“. Der Antrag hat also nur dann Bestand, wenn sich die Situation wesentlich geändert hat. Das kann sowohl bei einer Verschlimmerung, aber auch bei einer Verbesserung der Fall sein.
Wichtig ist in jedem Fall, dass gesundheitliche Veränderungen seit mindestens sechs Monaten zugrunde liegen. Ist dem nicht so, lehnen die Versorgungsämter den Antrag in aller Regel ab. Wer jedoch im Laufe der Zeit gesundheitliche Änderungen bemerkt, kann durchaus einen solchen Antrag stellen und hat dann gute Chancen auf eine Änderung des GdB.
Wie läuft das Verfahren zur Neufeststellung des Grades der Behinderung ab?
Ein Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung ist wie der Erstantrag ebenfalls schriftlich beim Versorgungsamt einzureichen. Entsprechende Formulare gibt es beim Amt und häufig auch zum Herunterladen im Internet. Manche Ämter bieten je nach Bundesland zudem einen Online-Antrag auf der Homepage an. Die Antragssteller/innen schildern hierin ihre gesundheitlichen Veränderungen, reichen gegebenenfalls Nachweise ein und können auch ein neues Merkzeichen beantragen.
Bis der Bescheid erlassen wird, dauert es einige Wochen. Meist können Menschen mit Behinderung nach rund einem bis zwei Monaten mit einer Antwort durch das Versorgungsamt rechnen. Sollte dieser Bescheid nicht der Zufriedenheit entsprechen, ist innerhalb der gesetzlichen Frist von meist vier Wochen ein Widerspruch möglich.
Was ist besser: Dem Feststellungsbescheid widersprechen oder einen Verschlimmerungsantrag stellen?
Entspricht der GdB des ersten Antrags nicht den Erwartungen der Antragssteller/innen, können diese Widerspruch einlegen oder einen „Verschlimmerungsantrag“ stellen. Es ist in der Regel jedoch besser, zunächst zu widersprechen. Das liegt daran, dass der Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung nur dann sinnvoll ist, wenn sich der Gesundheitszustand massiv und über einen längeren Zeitraum verändert hat.
Der erste Weg sollte für die Antragssteller/innen also ein Widerspruch beim Versorgungsamt sein. Durch diesen Widerspruch zeigen Betroffene auf, wo sie eine erneute Prüfung wünschen. Das kann in der Folge dazu führen, dass die Sacharbeiter/innen den GdB oder bestimmte Merkzeichen bereits hiermit anerkennen.
Erst wenn dem nicht der Fall ist, sollten Menschen mit Behinderung einen entsprechenden Anwalt aufsuchen, der vor dem Sozialgericht ihr Recht geltend machen kann. Das geht allerdings nur, wenn die Antragssteller/innen zuvor Widerspruch eingelegt haben. Expertinnen und Experten sehen in diesem Szenario mehr Erfolg als durch das Stellen eines „Verschlimmerungsantrags“.
Verändert sich der gesundheitliche Zustand hingegen erst im Laufe der Zeit, sollten Menschen mit Behinderung einen Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung einreichen. Sind hinreichende Nachweise vorhanden, steht einer Veränderung des GdB meist nichts mehr im Wege.