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Soziales Entschädigungsrecht

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Wer in Deutschland von einem Schaden betroffen ist, der seine Gesundheit maßgeblich beeinflusst, kann von dem sogenannten Sozialen Entschädigungsrecht Gebrauch machen. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um ein Gesetz, das bewirkt, dass die Gemeinschaft den Betroffenen in seiner Situation unterstützt.

Die finanzielle Hilfe, die mit dem Sozialen Entschädigungsrecht einhergeht, soll den Betroffenen dabei helfen, die mit ihren Einschränkungen verbundenen Herausforderungen besser bewältigen zu können.

Kurz: der Betroffene hat Anspruch darauf, versorgt zu werden.

Wer kann vom Sozialen Entschädigungsrecht profitieren?

Sowohl Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen als auch deren Hinterbliebene können auf Basis der aktuellen Gesetzgebung vom Sozialen Entschädigungsrecht profitieren. Für eine finanzielle Unterstützung ist es wichtig, dass die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtige Infos hierzu finden sich unter anderem im BVG (Bundesversorgungsgesetz).

Hier wird unter anderem festgelegt, dass unter anderem:

  • die Opfer von Kriegen
  • Menschen, die Opfer von Gewalttaten wurden
  • Zivil- und Wehrdienstbeschädigte
  • Menschen, die Schädigungen durch Impfungen erlitten haben
  • Opfer von SED Maßnahmen, die zu Unrecht durchgeführt wurden,

die Möglichkeiten, die mit dem Sozialen Entschädigungsrecht verbunden sind, in Anspruch nehmen können. Vor allem die Menschen, die aufgrund des Zweiten Weltkriegs gesundheitliche Schäden (bis heute) davontragen, machen einen großen Teil der Bevölkerungsgruppe aus, die mit dem Sozialen Entschädigungsrecht und den entsprechenden finanziellen Hilfen bedacht wird.

Hintergrundinfos zum Sozialen Entschädigungsrecht

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde im Jahre 1950 ins Leben gerufen und seitdem kontinuierlich angepasst.

Heute geht es nicht mehr „nur“ darum, die Menschen, die Opfer des Krieges geworden sind, zu unterstützen. Die Vorteile des Sozialen Entschädigungsrechts zeigen sich stattdessen, wie anhand der Auflistung oben ersichtlich wird, auf unterschiedlichen Ebenen.

Eine besonders wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das sogenannte „Opferentschädigungsgesetz“. Dieses bezieht sich nicht nur auf Kriegsverbrechen und -straftaten, sondern auf alle Arten von Straftaten.

Das Prinzip, das sich heute hinter dem aktuellen Sozialen Entschädigungsrecht verbirgt, ist jedoch gleichgeblieben. Die Gesetze sollen Opfern mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei helfen, mit der Unterstützung der Gemeinschaft, den Weg zurück ins Leben zu finden, so dass die Lebensqualität im Idealfall wieder erhöht werden kann.

Das Soziale Entschädigungsrecht – Wie hoch sind die Leistungen?

Die Schädigungsfolgen, auf deren Basis die Leistungen rund um das Soziale Entschädigungsrecht berechnet werden, werden gestaffelt.

Hierbei gilt: ab einem Grad von 30 werden Leistungen ausgezahlt. Ein Grad von 100 ist mit der Erwerbsunfähigkeit des Betroffenen gleichzustellen. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung sollen die Ausgaben, die es braucht, um den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern und Mehraufwendungen zu finanzieren, gezahlt werden.

Besonders wichtig: für die Einteilung in die verschiedenen Schweregrade werden nicht nur körperliche, sondern auch seelische Beschwerden, wie zum Beispiel Traumata, berücksichtigt.

Die letztendliche Summe, die den Betroffenen dann im Zuge des Sozialen Entschädigungsrechts zusteht, ist dementsprechend von mehreren Faktoren, unter anderem auch von:

  • dem etwaigen Anspruch auf Ausgleichsrente
  • einem eventuellen Berufsschadensausgleich
  • einer möglichen Pflegezulage

abhängig.

Was bedeutet eigentlich Hinterbliebenenversorgung?

Wie bereits erwähnt, haben in Deutschland – basierend auf dem Sozialen Entschädigungsrecht- nicht nur die gesundheitlich Beeinträchtigten, sondern auch ihre Hinterbliebenen das Recht auf eine zusätzliche Versorgung. Für Letztgenannte gilt dies, wenn der jeweils Beeinträchtigte aufgrund der Folgen seiner Krankheit bzw. Beeinträchtigung gestorben ist. Verstirbt der Beschädigte aufgrund einer Ursache, die sich nicht mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung erklären lässt, entfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung!

Wurde die Hinterbliebenenversorgung jedoch gewährt, setzt sich die Summe aus einer Grundrente und – je nach Fall – einer Ausgleichsrente und manchmal sogar der Elternrente zusammen.

Zusätzlich haben die Angehörigen Recht auf Bestattungs- und Sterbegeld, um den ehemaligen Bezugsberechtigten beerdigen zu können.

Auch inkludiert: Das Recht auf die Behandlung von Folgeschäden

Menschen, die vom Sozialen Entschädigungsrecht profitieren, können – zusätzlich zur oben erwähnten, finanziellen Unterstützung, auch Heilbehandlungen in Anspruch nehmen, sofern so ihre Situation und Lebensqualität verbessert werden kann.

Zudem kann möglicherweise – je nach Schädigung – auch das Ziel, einer Erwerbsunfähigkeit entgegenzuwirken, verfolgt werden. Selbstverständlich wird mit Hilfe der passenden Behandlungsmethoden auch oft Schmerzen und anderen Einschränkungen vorgebeugt. Im Idealfall verbessert sich die Situation des Betroffenen im Laufe der Zeit so stark, dass ein eine Wiedereingliederung in das Berufsleben kein Problem mehr darstellt. 

Vor allem anhand der Möglichkeiten, die sich in diesem Bereich mittlerweile bieten, zeigt sich, dass es sich bei den Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts keineswegs um eine bloße Überweisung von Summen in der jeweiligen Höhe handelt.

Vielmehr ist es eines der Hauptziele dieser Gesetzgebung, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen und ihnen – im Idealfall – wieder einen besseren Zugang zu ihrem „alten Leben“ zu ermöglichen.

Soziales Entschädigungsrecht: wer ist Ansprechpartner?

Wer gesundheitlich eingeschränkt ist und sich mit Hinblick auf das Soziale Entschädigungsrecht informieren möchte, sollte sich mit Hinblick auf:

  • allgemeine Fragen
  • Anträge
  • Infos zu weiterführenden Leistungen, wie zum Beispiel Behandlungen,

an die örtlich zuständigen Versorgungsbehörden bzw. an die Träger der Kriegsopferfürsorge in seinem jeweiligen Bundesland wenden. Auch im Internet finden sich bereits viele Infos, anhand derer schnell ersichtlich wird, welche Leistungen welchen Personengruppen genau zustehen.

Weiterführende Quellen